Öffentliche Grillplätze
Die Stadt Innsbruck stellt während der Grillsaison vom 15. März bis 30. November vier öffentliche Grillplätze mit insgesamt 35 Grillstellen kostenlos zur Verfügung.
Finden Sie die passende Grillstelle in Ihrer Nähe:
Sie können:
- nach dem Namen der Anlage suchen
- eine Adresse eingeben
- einen Stadtteil auswählen
Sie müssen einen Grill mitbringen, es gibt keine fixen Griller vor Ort.
Wie kann ich einen Grillplatz nutzen?
Die Nutzung der Grillplätze ist nur nach vorheriger Reservierung erlaubt. Sie können eine Grillstelle pro Tag maximal 1 Woche im Voraus reservieren. Reservierungen sind von 10.00-16.00 oder 16.00-22.00 Uhr möglich.
Außerhalb der Grillsaison vom 15. März bis 30. November ist das Grillen auf den Grillplätzen verboten. Die Regeln der Grillplatzordnung sind verpflichtend einzuhalten. Zuwiderhandelnde Personen können vom Grillplatz verwiesen und von einer weiteren Nutzung ausgeschlossen werden. Anweisungen von Aufsichtspersonen sind unbedingt zu befolgen.
Je nachdem ob sich der Grillplatz in einer Park- bzw. Grünanlage oder auf einem Spielplatz befindet, beachten Sie bitte die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen auf Grillplätzen oder die Spielplatzordnung.
Grillen zu Hause
Grillen auf privaten Flächen, beispielsweise im Garten, auf der Terrasse oder am Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Sie müssen aber darauf achten, Ihre NachbarInnen nicht durch Rauch, Lärm und Gerüche massiv zu belästigen. Achten Sie zudem darauf, dass das Grillen oft durch den Mietvertrag oder die Hausordnung verboten oder eingeschränkt ist.
Bitte beachten Sie die Hinweise der Feuerwehr für sicheres Grillen:
Wen kontaktiere ich zum Thema Grillplätze?
Bei Fragen zum Grillplatz Gramart kontaktieren Sie bitte das Amt Wald und Natur.
Informationen zu allen weiteren Grillplätzen erhalten Sie beim Amt Grünanlagen.