Impfungen

Impfen rettet Leben! Erfahren Sie hier, wogegen Sie sich im Referat Gesundheitswesen impfen lassen können.

Schutzimpfung

Das Referat Gesundheitswesen führt empfohlene Impfungenbei Kindern bis zum vollendetem 18. Lebensjahr durch.

Die Masern-Mumps-Röteln Impfung wird in jedem Lebensalter kostenlos durchgeführt.

Kinder- und Schulimpfungen

Mehr Infos zu Kinder- und Schulimpfungen gibt es unter Schulgesundheit.

Reiseimpfungen

 Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie hier:

HPV-Impfung

Im Rahmen der Impfaktion zur kostenfreien HPV-Impfung bis 30 Jahre bietet auch das Referat Gesundheitswesen Menschen mit Meldeadresse in Innsbruck bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Impfung gegen Humane Papilloma Viren mit dem Impfstoff Gardasil9®kostenfrei befristet bis 31.12.2025 an.

Die verfügbaren Termine sind bereits ausgebucht. Die Kapazitäten des Gesundheitsamtes für weitere Termine sind derzeit erschöpft. Wir bemühen uns mittelfristig um Ausweitung der Impfkapazität, können derzeit aber keine zusätzlichen Termine mehr anbieten. Grundsätzlich sind die niedergelassenen ÄrztInnen für das Impfangebot verantwortlich. Das Gesundheitsamt unterstützt die Impfaktion nach Kräften.

Ersttermine können ausschließlich online gebucht werden. Wir bitten Termine abzusagen, wenn sie nicht wahrgenommen werden können. Freiwerdende Termine werden online wieder verfügbar. 

Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung sowie einen Lichtbildausweis und die E-Card zur Impfung mit.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Gesundheitswesen.

Masern-Mumps-Röteln Impfaktion

Zum vollständigen Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln benötigen Sie zwei Impfungen. Sollten Sie nur eine oder keine Impfung haben, können Sie diese bei uns kostenlos nachholen.

Impfungen für Gesundheitspersonal

Für Gesundheitspersonal gibt es Impf-Empfehlungen des Sozialministeriums.

COVID-19-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder ein erhöhtes Infektionsrisiko eine jährliche Impfung im Herbst. Die aktuelle Datenlage zeigt, dass die Impfung vor schweren Verläufen und Langzeitfolgen (z.B. Long Covid) schützt. Für eine kostenlose Impfung wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Ist eine Impfung dort nicht möglich, können Sie sich auch an eine andere Ordination wenden. Eine Übersicht möglicher Ordinationen steht Ihnen auf der Homepage des Landes zur Verfügung (Impfstandorte Tirol | Land Tirol).

Für in Innsbruck gemeldete Personen gibt es mit beschränkter Kapazität die Möglichkeit, sich im Referat Gesundheitswesen im Rathaus impfen zu lassen. Termine dafür können ausschließlich online gebucht werden:

Influenza-Impfung

Die kalte Jahreszeit steht vor der Türe und damit auch die Saison der Influenza bzw. der „echten Grippe“. Diese betrifft hauptsächlich die Atemwege, ist typischerweise mit hohem Fieber verbunden und kann mit Komplikationen wie einer Lungenentzündung oder bakteriellen Begleiterkrankungen einhergehen. Mit der Grippeimpfung gibt es eine gute Möglichkeit sich selbst vor der Erkrankung zu schützen und damit auch die Weiterverbreitung einzudämmen. Lassen Sie sich kostenlos bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt gegen das Grippe-Virus impfen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie sich auch an eine andere Ordination wenden. Eine Übersicht zu Impfstellen in Tirol finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Gesundheitskasse (Influenza-Impfung 2024/2025: Impfstellen in Tirol (gesundheitskasse.at)).

Für in Innsbruck gemeldete Personen gibt es mit beschränkter Kapazität die Möglichkeit, sich im Referat Gesundheitswesen im Rathaus impfen zu lassen. Termine dafür können ausschließlich online gebucht werden:

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
8.00-11.00 Uhr
Dienstag: 
14.00-16.00 Uhr
Anmerkung: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen). 

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 
8.00-12.00 Uhr