Impfungen

Impfen rettet Leben! Erfahren Sie hier, wogegen Sie sich im Referat Gesundheitswesen impfen lassen können.

Schutzimpfung

Das Referat Gesundheitswesen führt empfohlene Impfungenbei Kindern bis zum vollendetem 18. Lebensjahr durch.

Die Masern-Mumps-Röteln Impfung wird in jedem Lebensalter kostenlos durchgeführt.

Kinder- und Schulimpfungen

Mehr Infos zu Kinder- und Schulimpfungen gibt es unter Schulgesundheit.

Reiseimpfungen

 Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie hier:

HPV-Impfung

Im Rahmen der Impfaktion zur kostenfreien HPV-Impfung bis 30 Jahre bietet auch das Referat Gesundheitswesen Menschen mit Meldeadresse in Innsbruck bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Impfung gegen Humane Papilloma Viren mit dem Impfstoff Gardasil9®kostenfrei befristet bis 31. Dezember 2025 an.

Die verfügbaren Termine sind bereits ausgebucht. Die Kapazitäten des Gesundheitsamtes sind erschöpft. Die Bereitstellung weiterer Termine ist auf Grund der auslaufenden Impfaktion derzeit nicht geplant. Grundsätzlich sind die niedergelassenen ÄrztInnen für das Impfangebot verantwortlich. Versuchen Sie ggf. dort einen Termin zu bekommen.

Wir bitten Termine abzusagen, wenn sie nicht wahrgenommen werden können. Freiwerdende Termine werden online wieder verfügbar.

Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung sowie einen Lichtbildausweis und die E-Card zur Impfung mit.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Gesundheitswesen.

Masern-Mumps-Röteln Impfaktion

Zum vollständigen Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln benötigen Sie zwei Impfungen. Sollten Sie nur eine oder keine Impfung haben, können Sie diese bei uns kostenlos nachholen.

Impfungen für Gesundheitspersonal

Für Gesundheitspersonal gibt es Impf-Empfehlungen des Sozialministeriums.

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
8.00-11.00 Uhr
Dienstag: 
14.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen). 

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 
8.00-12.00 Uhr