Was ist der Unterschied zwischen schulischer Tagesbetreuung und Schülerhort?
- Die schulische Tagesbetreuung findet direkt in der besuchten Volks-, Sonder-, oder Mittelschule statt. Es wird ein Mittagstisch angeboten. PädagogInnen sorgen für eine Lern- und eine abwechslungsreiche Freizeitbetreuung. Es gibt zwei Formen der Tagesbetreuung: die verschränkte (Lern- und Freizeitstunden wechseln sich über den ganzen Tag ab) und die getrennte Form (vormittags klassischer Unterricht und am Nachmitttag Tagesbetreuung). Der Besuch der schulischen Tagesbetreuung ist Unterrichtszeit, somit ist die Anwesenheit verpflichtend.
- Die Schülerhorte sind unabhängig von den Schulen. Dort übernehmen nicht LehrerInnen die Betreuung, sondern HortpädagogInnen. Neben dem Mittagstisch stehen hier ebenso Lernen und Freizeitgestaltung am Programm. Es gibt sowohl städtische als auch private Schülerhorte.
Finden Sie die Nachmittagsbetreuung in Ihrer Nähe:
In Innsbruck gibt es an 20 städtischen Volksschulen, 9 Mittelschulen und 2 Sonderschulen schulische Tagesbetreuung sowie 9 städtische Schülerhorte, an denen Schulkinder nachmittags betreut werden. Mehr Infos zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie jeweils unter "Details".
Legende:
Schulische Tagesbetreuung
Es gibt 2 Formen der schulischen Tagesbetreuung:
- Verschränkte Form: Alle SchülerInnen einer Klasse sind den ganzen Tag an der Schule. Freizeitangebote und Unterrichtseinheiten wechseln sich über den Tag verteilt ab. Bei dieser Form besteht an den Nachmittagen Schulpflicht und das Kind bleibt fix am Nachmittag an der Schule. Es kann nicht an einzelnen Tagen zuhause betreut werden. Es besteht Besuchspflicht.
- Getrennte Form: Der Unterricht dauert bis zur Mittagszeit. Am Nachmittag werden die SchülerInnen betreut. Hier ist es möglich, dass das Kind nur an bestimmten Wochentagen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt. An den angemeldeten Tagen besteht bis zum Betreuungsende Besuchspflicht.
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Ferienbetreuung.
Bei der schulischen Tagesbetreuung ist die Direktion der Volksschule, Mittelschule, oder Sonderschule zuständig, die Ihr Kind besucht.
Wie viel kostet die schulische Tagesbetreuung?
Zeitraum | Kosten |
---|---|
1 bis 2 Tage pro Woche | 26,25 Euro pro Monat |
3 bis 5 Tage pro Woche | 35 Euro pro Monat |
Essensbeitrag | 5,10 Euro pro Essen |
Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Bildungsservicestelle oder Referat Nachmittagsbetreuung ab.
Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuungs- bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.
Gibt es Ermäßigungen?
Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen können bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung sowie im Referat Bildungsservicestelle und im Referat Nachmittagsbetreuung.
Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Wie lange ist die schulische Tagesbetreuung geöffnet?
Volksschulen | Mo. bis Do. bis 17:15 Uhr und Fr. bis 16:00 Uhr |
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Mittelschulen | Mo bis Fr. bis 16 Uhr |
Sonderschulen | Daniel-Sailer-Schule: Mo. bis Do. bis 17: 15 Uhr und Fr. bis 16 Uhr Schule am Inn, Sonderschule: Mo. bis Fr. bis 16 Uhr |
Gibt es eine Ferienbetreuung in der schulischen Tagesbetreuung?
Während der Ferien findet keine schulische Tagesbetreuung statt. Sie können Ihr Kind aber für eine Ferienbetreuung anmelden. Mehr Infos finden Sie hier:
Schülerhorte
Es gibt neun städtische und zahlreiche private Schülerhorte in Innsbruck. Jedes Kind, das eine Volksschule besucht, kann sich für einen Schülerhortplatz bewerben.
Private Schülerhorte
Informationen zu den privaten Schülerhorten finden Sie auf der jeweiligen Website des
Schülerhortes. Alle Standorte finden Sie in der Suche oben.
Städtische Schülerhorte
Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Schülerhorten der Stadt Innsbruck. Eine
Übersicht über alle städtischen Schülerhorte finden Sie in der Suche oben.
Wie lange sind die städtischen Schülerhorte geöffnet?
Die städtischen Schülerhorte sind Montag bis Freitag von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Gibt es einen Mittagstisch in den städtischen Schülerhorten?
Sie können Ihr Kind in allen städtischen Kindergärten zum Mittagstisch anmelden. Der Mittagstisch kostet 4,10 Euro pro Essen. Diese Leistung müssen Sie selbst mit der jeweiligen Leitung vereinbaren.
Gibt es eine Ferienbetreuung in den städtischen Schülerhorten?
Die städtischen Schülerhorte haben in den Ferien (Ausnahme Sommerferien) je nach Bedarf geöffnet. Für eine Betreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind jedenfalls extra anmelden. Mehr Infos finden Sie hier:
Wie viel kostet die Betreuung in den städtischen Schülerhorten?
Zeitraum | Kosten |
---|---|
1 bis 2 Tage pro Woche | 56,50 Euro pro Monat |
3 bis 5 Tage pro Woche | 80,50 Euro pro Monat |
Essensbeitrag | 4,50 Euro pro Essen |
Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben, wird jeweils der doppelte Tarif verrechnet.
Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Bildungsservicestelle ab.
Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuungs- bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.
Gibt es Ermäßigungen?
Der Elternbeitrag kann bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung sowie im Referat Bildungsservicestelle.
Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Bildungsservicestelle ab.
Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuungs- bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.
Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Einschreibung: Wie melde ich mein Kind für den städtischen Schülerhort an?
Zu Beginn des Jahres gibt es zwei Wochen, in denen Sie Ihr Kind für den Schülerhort anmelden können. Sie melden Ihr Kind in dem Schülerhort an, den es im darauffolgenden Herbst besuchen soll. Termine dazu werden rechtzeitig auf allen Kanälen der Stadt Innsbruck veröffentlicht.
Die Einschreibung für das Schuljahr 2025/26 findet von 17. bis 28. Februar 2025 statt.
- Sie vereinbaren einen Termin mit dem Schülerhort, den Ihr Kind besuchen soll.
- Sie kommen mit Ihrem Kind und allen erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin in den Schülerhort.
- Sie melden dort Ihr Kind an.
Welche Unterlagen benötige ich für die Einschreibung/Anmeldung?
- Geburtsurkunde des Kindes und der Erziehungsberechtigen
- E-Card des Kindes
- aktueller Meldezettel des Kindes und der Erziehungsberechtigen
- aktuelle Arbeitsbestätigung der Erziehungsberechtigen inklusive Stundenausmaß
Informationen zur Einschreibung in anderen Sprachen:
Tage der offenen Tür für Schülerhorte:
5. und 6. Februar 2025: 14.00-17.00 Uhr
Nachanmeldung: Kann ich mein Kind auch später noch für den städtischen Schülerhort anmelden?
Sie haben die Einschreibung nicht wahrnehmen können oder sind erst kürzlich nach Innsbruck gezogen? Hier können Sie Ihr Kind offiziell nachanmelden:
Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach den ersten zwei Schulwochen Ende September.
Die elektronische Nachanmeldung garantiert keinen Anspruch auf einen Schülerhortplatz.
Gibt es noch mehr Infos zu den städtischen Schülerhorten?
Antworten auf die meisten Fragen finden Sie in den FAQs der städtischen Schülerhorten:
Tarife, Ermäßigungen & Einkommensgrenzen für Schulische Tagesbetreuung und städtische Schülerhorte
Wie wird entschieden, wer eine Ermäßigung bekommt?
Neben dem Volltarif gibt es drei ermäßigte Tarife. Die Höhe des monatlichen Familiennettoeinkommens dient als Bemessungsgrundlage für die allfällige Gewährung einer der drei ermäßigten Tarife. Die Einkommensgrenzen für die jeweiligen Tarife sind festgesetzt.
Für die Berechnung des monatlichen Familiennettoeinkommens werden folgende Bezüge herangezogen:
- Nettoeinkommen lt. Lohn- bzw. Gehaltszettel (abzüglich nicht fixer Zulagen wie Überstundenzuschläge, Prämien, Weihnachtsgeld, u.ä.) oder Einkommenssteuerbescheid
- eingehende Unterhalts- und Alimentationszahlungen
- Notstandshilfe
- Arbeitslosengeld
- Karenzgeld
- Pension (inkl. Waisenpension)
- Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe
- Sozialhilfe (lt. Bescheid)
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
Vom monatlichen Familiennettoeinkommen können besondere Erschwernisse abgezogen werden wie:
- zu zahlende Alimentationszahlungen
- Darlehensrückzahlungen (mtl. Rückzahlungen für Wohnraumbeschaffung oder- sanierung, nicht jedoch Privatkredite für Konsumgüter)
Nicht zum Familiennettoeinkommen werden gezählt:
- Familienbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
- Familienbonus+
Tarife für schulische Tagesbetreuung und Schülerhorte im Schuljahr 2024/25
Schulen | Leistungen | Tarif 1 | Tarif 2 | Tarif 3 | Tarif 4 |
---|---|---|---|---|---|
Volksschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogisches Zentrum | 1-2 Tage | 26,25 Euro | 17,50 Euro | 8,75 Euro | befreit |
3-5 Tage | 35,00 Euro | 23,33 Euro | 11,67 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 5,10 Euro | 3,97 Euro | 2,83 Euro | 1,70 Euro | |
Horte | 1-2 Tage | 56,50 Euro | 37,67 Euro | 18,83 Euro | befreit |
3-5 Tage | 80,50 Euro | 53,67 Euro | 26,83 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 4,50 Euro | 3,50 Euro | 2,49 Euro | 1,49 Euro |
Einkommensgrenzen zur Berechnung der Tarifstufe
Je nach Anzahl Ihrer Kinder, ob Sie alleinerziehend sind oder nicht sowie der Höhe Ihres monatlichen Familiennettoeinkommens, ergibt sich die Einkommensgrenze für die allfällige zu gewährende Tarifstufe.
Ehe oder Lebensgemeinschaft
1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder | 5 Kinder | 6 Kinder | ||
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Tarif 1 | voller Betrag | über 3.081 Euro | über 3.725 Euro | über 4.422 Euro | über 5.090 Euro | über 5.760 Euro | über 6.431 Euro |
Tarif 2 | 2/3 des Betrags | 3.081 Euro | 3.725 Euro | 4.422 Euro | 5.090 Euro | 5.760 Euro | 6.431 Euro |
Tarif 3 | 1/3 des Betrags | 2.501 Euro | 3.045 Euro | 3.589 Euro | 4.134 Euro | 4.677 Euro | 5.221 Euro |
Tarif 4 | befreit | 1.400 Euro | 1.704 Euro | 2.006 Euro | 2.311 Euro | 2.615 Euro | 2.919 Euro |
AlleinerzieherInnen
1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder | 5 Kinder | 6 Kinder | ||
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Tarif 1 | voller Betrag | über 2.411 Euro | über 3.081 Euro | über 3.752 Euro | über 4.422 Euro | über 5.090 Euro | über 5.760 Euro |
Tarif 2 | 2/3 des Betrags | 2.411 Euro | 3.081 Euro | 3.752 Euro | 4.422 Euro | 5.090 Euro | 5.760 Euro |
Tarif 3 | 1/3 des Betrags | 1.957 Euro | 2.501 Euro | 3.045 Euro | 3.589 Euro | 4.134 Euro | 4.677 Euro |
Tarif 4 | befreit | 1.095 Euro | 1.400 Euro | 1.704 Euro | 2.006 Euro | 2.311 Euro | 2.615 Euro |
Wen kontaktiere ich zum Thema Nachmittagsbetreuung?
- In erster Linie wenden Sie sich bitte an die Leitung der Einrichtung, die Ihr Kind besucht oder besuchen wird. Dort werden Ihre Anliegen kompetent beantwortet oder an die jeweilige Stelle im Amt weitergeleitet. Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
- Haben Sie Fragen zur schulischen Tagesbetreuung, wenden Sie sich bitte an die Schule Ihres Kindes. Hier finden Sie die für Sie zuständige Volksschule, Mittelschule oder Sonderschule.
- Bei Fragen zu privaten Schülerhorten wenden Sie sich an den jeweiligen Schülerhort. Die
Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben. - Als Anlaufstelle für Familien rund um das Thema Kinderbetreuung und Bildung dient das Referat Bildungsservicestelle der Stadt Innsbruck.
Bei Fragen zu Ermäßigungen und Rechnungen kontaktieren Sie bitte:
- für die schulische Tagesbetreuung Referat Nachmittagsbetreuung
- für Kindergärten und Schülerhorte Referat Rechnungs- und Förderabwicklung
Datenschutzrechtliche Information nach Art 13 DS-GVO für die Durchführung der schulischen Tagesbetreuung
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der schulischen Tagesbetreuung im Referat Nachmittagsbetreuung verarbeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der betreuten Person gespeichert. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung der schulischen Tagesbetreuung notwendig. Ohne die Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann keine schulische Tagesbetreuung durchgeführt werden.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihrer Betroffenenrechte gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).