Volksbegehren
Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von BürgerInnen. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Im ersten Schritt benötigt ein Volksbegehren eine gewisse Anzahl an Unterstützungserklärungen, damit ein Volksbegehren eingeleitet werden kann. Wurde die benötigte Anzahl erreicht, wird das Volksbegehren eingeleitet und es kann im zweiten Schritt von BürgerInnen unterschrieben werden. Werden hierbei 100.000 Unterschriften erreicht, muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden. Daher gibt es im ersten Schritt eines Volksbegehrens die Möglichkeit, eine Unterstützungserklärung abzugeben und im zweiten Schritt das Volksbegehren zu unterschreiben. Eine Unterstützungserklärung zählt automatisch auch als Unterschrift für das Volksbegehren.
Für welche Volksbegehren kann ich derzeit eine Unterstützungserklärung abgeben?
Informationen über derzeit registrierte Volksbegehren, für die Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, finden Sie hier.
Wo & wie kann ich meine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgeben?
Für die Einleitung eines Volksbegehrens muss eine ausreichende Anzahl an Unterstützungserklärungen vorliegen.
Unterstützungserklärungen können Sie in Innsbruck auf zwei Arten abgeben:
- online (dafür benötigen sie die ID Austria)
- persönlich im Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - Unterstützungserklärungen Volksbegehren & Wahlen. Bitte ziehen Sie eine Nummer unter der Bezeichnung „Unterstützungserklärung“ und vergessen Sie nicht auf einen amtlichen Lichtbildausweis im Original.
Wo & wie kann ich ein Volksbegehren unterschreiben?
Damit ein eingeleitetes Volksbegehren im Nationalrat behandelt wird, muss eine ausreichende Anzahl an Unterschriften vorliegen.
Unterschriften können Sie in Innsbruck auf zwei Arten abgeben:
- online (dafür benötigen sie die ID Austria)
- persönlich während der Eintragungswoche im 6. Stock des Rathauses – Raum 6102
Wer ist stimmberechtigt?
Alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am letzten Tag des jeweiligen Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und zum Stichtag (5. Februar 2024) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.
Personen, die bereits eine gültige Unterstützungserklärung für ein aktuelles Volksbegehren abgegeben haben, können am jeweiligen Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits für das Ergebnis des Volksbegehrens zählt.
Vergessen Sie nicht Ihren amtlichen Lichtbildausweis!
Volksbefragung
Die Volksbefragung wird vor der Beschlussfassung eines Gesetzes durchgeführt und dient der Politik dazu, vor endgültigen Entscheidungen die Meinung der österreichischen Bevölkerung zu erfragen.
Sobald es eine Volksbefragung gibt, finden Sie hier weitere Infos dazu.