Zuständig für:
- Einzahlungen offener Rechnungen (bar und Bankomat)
- Auszahlungen von Guthaben (bar oder Überweisungen)
- Mahnungen der Stadt Innsbruck (ausgenommen jene betreffend Steuern und Abgaben)
- Ratenplanvereinbarungen (ausgenommen jene betreffend Steuern und Abgaben)
- Abbuchungsaufträge ändern (nur jene betreffend Steuern und Abgaben)
Kontakt
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag:
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Freitag:
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Telefonische Auskunft:
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