Zuständig für:

  • Einzahlungen offener Rechnungen (bar und Bankomat)
  • Auszahlungen von Guthaben (bar oder Überweisungen)
  • Mahnungen der Stadt Innsbruck (ausgenommen jene betreffend Steuern und Abgaben)
  • Ratenplanvereinbarungen (ausgenommen jene betreffend Steuern und Abgaben)
  • Abbuchungsaufträge ändern (nur jene betreffend Steuern und Abgaben)

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Parteienverkehr:
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Telefonische Auskunft:
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