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Allgemein
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
8.00-11.00 Uhr
Dienstag:
14.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen).
Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr
Terminvereinbarung
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
keine
Telefonische Auskunft:
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9.00-12.00 Uhr
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14.00-16.00 Uhr
Bestattungswesen
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14.00-16.00 Uhr