Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
8.00-11.00 Uhr
Dienstag: 
14.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen). 

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 
8.00-12.00 Uhr

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
keine

Telefonische Auskunft:
Montag bis Freitag:
9.00-12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag:
14.00-16.00 Uhr

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag:
14.00-16.00 Uhr