Haushaltsplan & Abschluss

Finden Sie hier Infos zu den Haushaltsplänen (Voranschlägen), den Rechnungsabschlüssen und dem Offenen Haushalt der Stadt Innsbruck.

Haushaltsplan

Jährlich wird in Innsbruck ein Haushaltsplan erstellt. In diesem aktuellen Voranschlag stehen alle im betreffenden Finanzjahr voraussichtlich fälligen Einnahmen und Ausgaben. Dieser Voranschlag bildet die Grundlage für die Führung des städtischen Haushaltes (siehe 4. Abschnitt des Innsbrucker Stadtrechts).

Mit dem Haushaltsplan wird auch der Dienstpostenplan des Stadtmagistrats Innsbruck festgelegt (§ 3 Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz und Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung).

Richtlinien für den Haushaltsplan

(laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, VRV):

  • Jährlichkeit
  • Vollständigkeit
  • Bruttoveranschlagung
  • Genauigkeit des Haushaltsausgleiches
  • Trennung der Veranschlagung der Ausgaben nach Leistungen für Personal und nach Sachausgaben

4 Schritte zum Haushaltsplan

  1. Der Stadtmagistrat erarbeitet den Haushaltsplan.
  2. Der/Die BürgermeisterIn legt den Haushaltsplan bis Mitte November über den Finanzausschuss dem Gemeinderat zur Beratung vor.
  3. Vor der Beratung im Gemeinderat wird der Vorschlag zwei Wochen zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Dies wird an der Amtstafel öffentliche kundgemacht. Schriftlich gegen den Entwurf des Haushaltsplanes eingebrachte Einwendungen muss der Gemeinderat bei den Beratungen in Erwägung ziehen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Erledigung der Einwendungen besteht jedoch nicht.
  4. Nach den Beratungen setzt der Gemeinderat den Haushaltsplan fest und beschließt die Einhebung der darin vorgesehenen Abgaben.

Sie haben Fragen zum Haushaltsplan bzw. zum Voranschlag, dann kontaktieren Sie die Abteilung MA IV - Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung - Abteilungsleitung IV - Finanzdirektion.

Offener Haushalt

Das Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) bietet in Zusammenarbeit mit Bank Austria, dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund den Service „Offener Haushalt“ an.

Unter www.offenerhaushalt.at werden die Gemeindefinanzen der teilnehmenden Gemeinden übersichtlich präsentiert.

Folgende Services stehen zur Verfügung:

  • Rechnungsabschluss und Voranschlag im offenen Dateiformat
  • Visualisierung der Rechnungsabschlüsse ab 2001 inklusive Daten als Tabelle
  • Visualisierung der Voranschläge ab 2021 inklusive Daten als Tabelle (nach VRV 2015)
    • darunter die korrespondierende Querschnittsrechnung (ökonomische Gliederung)
    • Detailansicht mit der Entwicklung über fünf Jahre auf allen Ebenen
  • Darstellung "Wohin fließt der Steuereuro?" basierend auf 1.000 EUR bezahlter Steuern
  • die Veröffentlichung von FörderempfängerInnen ab dem Jahr 2017 im Subventionschecker

Rechnungsabschluss der Stadt Innsbruck

Der Rechnungsabschluss besteht unter anderem aus der Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung.

4 Schritte zum Rechnungsabschluss

gem. §§ 71, 73 Innsbrucker Stadtrecht

  1. Der/Die BürgermeisterIn erstellt den Entwurf des Rechnungsabschlusses.
  2. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wird zwei Wochen im Stadtmagistrat öffentlich aufgelegt.
  3. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wird bis spätestens 30. April dem Gemeinderat zur Prüfung und Erledigung vorgelegt.
  4. Der städtische Stadtrechnungshof und der Finanzkontrollausschuss des Gemeinderats prüfen den Entwurf des Rechnungsabschlusses.
  5. Der Gemeinderat beschließt bis 31. Oktober den Rechnungsabschluss des Vorjahres.

Beim Erstellen des Rechnungsabschlusses müssen die Richtlinien der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, VRV 2015 eingehalten werden.

Sie haben Fragen zum Rechnungsabschluss, dann kontaktieren Sie das Amt Rechnungswesen.