Einreichung

Hier finden Sie alle Infos zur Einreichung und Jury.

Welche inhaltlichen Fokus hat stadt_potenziale?

Den inhaltlichen Fokus und allgemeines zum Fördertopf finden Sie unter Idee & Konzept.

Wer ist zur Einreichung berechtigt?

Einreichen können KünstlerInnen aus allen künstlerischen Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien Kunst- und Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform).

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.

Welche formalen Kriterien gibt es?

  • Inhaltlicher Innsbruck-Bezug des Projektes muss im Antrag begründet werden.
  • Realisierung des Projektes innerhalb von zwei Jahren nach dessen Auswahl.
  • Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen.

Nicht gefördert werden:

  1. Konventionelle Veranstaltungen (z. B. lose Reihe von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
  2. Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
  3. Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
  4. Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
  5. Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema

Wie hoch ist die Förderung?

stadt_potenziale innsbruck ist mit insgesamt 70.000 Euro dotiert. Ziel ist die Umsetzung der Projekte in der eingereichten Form. Eine Ausfinanzierung der ausgewählten Projekte durch stadt_potenziale innsbruck ist möglich.

Wer ist die Jury?

Eine unabhängige, jährlich wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus drei ExpertInnen entscheidet in einer öffentlich zugänglichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. Die battlegroup for art nominiert die Jurymitglieder und achtet dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf die Berücksichtigung von Minderheiten. Die öffentliche Jurysitzung findet am 18. September 2024 ab 10.00 Uhr statt und wird im Audio-Livestream übertragen

Wie reiche ich für stadt_potenziale ein?

Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das Portal kultur-innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.

Die aktuelle Einreichfrist läuft von 22. April bis 1. Juli 2024 - 17.00 Uhr.

Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte den Helpdesk von Vemap.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Es werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zur Jurysitzung zugelassen. Die Einreichung muss enthalten:

  1. Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen)
  2. Ausführliche Projektbeschreibung (max. 7 Seiten) inklusive einer kurzen Begründung des Innsbruck-Bezugs
  3. Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen
  4. Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale innsbruck
  5. Zeitplan der Projektumsetzung
  6. Ausgefülltes Datenblatt (steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit)

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr