Welchen inhaltlichen Fokus hat stadt_potenziale?
Den inhaltlichen Fokus und Allgemeines zum Fördertopf finden Sie hier:
Wer ist zur Einreichung berechtigt?
Einreichen können KünstlerInnen aus allen künstlerischen Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien Kunst- und Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform).
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.
Welche formalen Kriterien gibt es?
- Inhaltlicher Innsbruck-Bezug des Projektes muss im Antrag begründet werden.
- Realisierung des Projektes innerhalb von zwei Jahren nach dessen Auswahl.
- Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen.
Was wird nicht gefördert?
- Konventionelle Veranstaltungen (z. B. lose Reihe von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
- Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
- Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
- Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
- Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema
Wie hoch ist die Förderung?
stadt_potenziale innsbruck ist mit insgesamt 70.000 Euro dotiert. Ziel ist die Umsetzung der Projekte in der eingereichten Form. Eine Ausfinanzierung der ausgewählten Projekte durch stadt_potenziale innsbruck ist möglich.
Wie reiche ich für stadt_potenziale ein?
Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das Portal kultur-innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.
Die aktuelle Einreichfrist war von 22. April bis 1. Juli 2024.
Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte den Helpdesk von Vemap.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Es werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zur Jurysitzung zugelassen. Die Einreichung muss enthalten:
- Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen)
- Ausführliche Projektbeschreibung (max. 7 Seiten) inklusive einer kurzen Begründung des Innsbruck-Bezugs
- Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen
- Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale innsbruck
- Zeitplan der Projektumsetzung
- Ausgefülltes Datenblatt (steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit)
Rechtliche Bedingungen
Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die Einreichunterlagen werden nicht retourniert und gehen in das Eigentum der Stadt Innsbruck über.
Abgelehnte Projekte können in der vorgelegten Form nicht noch einmal beim Kulturamt der Stadt Innsbruck eingereicht werden. Eine erneute Einreichung im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck ist jedoch möglich. Projekte, die bereits von der Stadt Innsbruck gefördert werden, können nicht durch stadt_potenziale innsbruck zusätzlich finanziert werden. Die ProjekteinreicherInnen erklären sich damit einverstanden, dass die Kurzbeschreibungen ihrer Projekte bei der öffentlichen Jurysitzung aufliegen. Im Falle der Zuerkennung von Fördermitteln werden zudem die Namen der Projektverantwortlichen, Kurzbeschreibungen der ausgewählten Projekte und die Termine der Projektdurchführung durch die Stadt Innsbruck und die „baettlegroup for art“ veröffentlicht. Die ProjekteinreicherInnen erteilen zu dieser Veröffentlichung ihre ausdrückliche Zustimmung.
Die finanzielle Abwicklung und der Verwendungsnachweis erfolgen gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck. Die Projekteinreichenden erklären mit der Einreichung, dass sie mit den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck einverstanden sind. Die Projekte können innerhalb von 2 Jahren ab Juryentscheid realisiert werden.
ACHTUNG: Nach Abschluss des Projektes ist der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel sowie eine Projektdokumentation bis spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres zu erbringen. Als Datum des Projektabschlusses gelten die Angaben in den Einreichunterlagen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr