Dotierung: 7.000 & 3.000 Euro
- Kunststipendium: 7.000 Euro
- Kunstförderstipendium: 3.000 Euro
Die gesamte Fördersumme von 10.000 Euro wird in ein großes Stipendium und in ein Förderstipendium unterteilt. Diese Aufteilung gewährleistet, dass sowohl etablierte bildende KünstlerInnen der heimischen Szene als auch junge Talente gefördert werden.
Was wird gefördert?
Die Hilde-Zach-Kunststipendien fördern Innsbrucker bildende KünstlerInnen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv ihrer künstlerischen Arbeit widmen zu können.
Wer vergibt das Stipendium?
Stadt Innsbruck
Wie bewerbe ich mich?
Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform: kultur-innsbruck.vemap.com.
Die Einreichfrist war von 2. April bis 15. Juli 2024 - 17.00 Uhr.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einreichung finden Sie hier.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich KünstlerInnen, die
- in Tirol geboren oder
- in Innsbruck wohnhaft sind und
- in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig und
- volljährig (mind. 18. Jahre alt) sind.
Für das Förderstipendium gilt zusätzlich:
- Bis zum 31.12. des Vorjahres der Vergabe darf das 35. Lebensjahr nicht überschritten sein.
Was kann eingereicht werden?
- Zeichnung/Grafik
- Malerei
- Bildhauerei/Installation
- Neue Medien/Fotografie
- Kunst am Bau/Architektur
Auch spartenübergreifende Einreichungen sind möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen in deutscher Sprache und im pdf-Format sind für die Einreichung auf kultur-innsbruck.vemap.com erforderlich:
- ausgefülltes Datenblatt (online auf Vemap abrufbar)
- Scan der Geburtsurkunde ODER
- Scan des aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung, wenn man nicht in Tirol geboren ist
- aktuelles Werkportfolio (mit max. 30 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:
- Kurzlebenslauf des/der BewerberIn
- Kurzbeschreibung zu den Werken oder zum künstlerischen Schaffen des/der KünstlerIn
- repräsentative Abbildungen/Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen künstlerischen Schaffens des/der KünstlerIn
Wer entscheidet über die Vergabe?
Die Auswahl der StipendiatInnen erfolgt durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury, deren Mitglieder aus bildenden KünstlerInnen und VertreterInnen der Bereiche Kunstvermittlung, Kunsttheorie und Ausstellungswesen besteht.
Bisherige StipendiatInnen
Jahr | Kunststipendium | Kunstförderstipendium |
---|---|---|
2024 | Sarah Decristoforo | Sebastian Köck |
2023 | Lucas Norer | Anna Lerchbaumer |
2022 | Benjamin Zanon | Sophia Mairer |
2021 | Judith Klemenc | Clemens Sellaoui |
2020 | Katharina Cibulka | Janine Weger |
2019 | Annja Krautgasser | Matthias Noggler |
2018 | Johanna Tinzl | Lukas Thaler |
2017 | Michael Strasser | Sarah Decristoforo |
2016 | Barbara Huber | Esther Strauß |
2015 | Bernd Oppl | Andrea Lüth |
2014 | Nikolaus Schletterer | Valerie Messini |