Hilde-Zach-Kunststipendien

Zur Förderung der Innsbrucker Kunstszene vergibt die Stadt Innsbruck jährlich zwei Stipendien im Bereich Bildende Kunst.

Dotierung: 7.000 & 3.000 Euro

  • Kunststipendium: 7.000 Euro
  • Kunstförderstipendium: 3.000 Euro

Die gesamte Fördersumme von 10.000 Euro wird in ein großes Stipendium und in ein Förderstipendium unterteilt. Diese Aufteilung gewährleistet, dass sowohl etablierte bildende KünstlerInnen der heimischen Szene als auch junge Talente gefördert werden.

Was wird gefördert?

Die Hilde-Zach-Kunststipendien fördern Innsbrucker bildende KünstlerInnen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv ihrer künstlerischen Arbeit widmen zu können.

Wer vergibt das Stipendium?

Stadt Innsbruck

Wie bewerbe ich mich?

Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform: kultur-innsbruck.vemap.com.

Die Einreichfrist war von 2. April bis 15. Juli 2024 - 17.00 Uhr.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einreichung finden Sie hier.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich KünstlerInnen, die

  • in Tirol geboren oder
  • in Innsbruck wohnhaft sind und
  • in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig und
  • volljährig (mind. 18. Jahre alt) sind.

Für das Förderstipendium gilt zusätzlich:

  • Bis zum 31.12. des Vorjahres der Vergabe darf das 35. Lebensjahr nicht überschritten sein.

Was kann eingereicht werden?

  • Zeichnung/Grafik
  • Malerei
  • Bildhauerei/Installation
  • Neue Medien/Fotografie
  • Kunst am Bau/Architektur

 Auch spartenübergreifende Einreichungen sind möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen in deutscher Sprache und im pdf-Format sind für die Einreichung auf kultur-innsbruck.vemap.com erforderlich:

  • ausgefülltes Datenblatt (online auf Vemap abrufbar)
  • Scan der Geburtsurkunde ODER
  • Scan des aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung, wenn man nicht in Tirol geboren ist
  • aktuelles Werkportfolio (mit max. 30 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:
    • Kurzlebenslauf des/der BewerberIn
    • Kurzbeschreibung zu den Werken oder zum künstlerischen Schaffen des/der KünstlerIn
    • repräsentative Abbildungen/Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen künstlerischen Schaffens des/der KünstlerIn

Wer entscheidet über die Vergabe?

Die Auswahl der StipendiatInnen erfolgt durch eine dreiköpfige, jährlich wechselnde Fachjury, deren Mitglieder aus bildenden KünstlerInnen und VertreterInnen der Bereiche Kunstvermittlung, Kunsttheorie und Ausstellungswesen besteht.

Bisherige StipendiatInnen

Auf dem Foto sieht man vier Personen in formeller Kleidung im Rathaus: Vizebürgermeister Georg Willi, die Hauptpreisträgerin Sarah Decristoforo mit Urkunde in der Hand, der Förderpreisträger Sebastian Köck mit Urkunde in der Hand und Natalie Pedevilla (Referat Bildende Kunst und Kulturprojekte)

Vizebürgermeister Georg Willi und Natalie Pedevilla (Referat Bildende Kunst und Kulturprojekte, re.) gratulierten Sarah Decristoforo und Sebastian Köck zu den Hilde-Zach-Kunststipendien 2024.© Stadt Innsbruck/AS

Auf dem Foto sieht man vier Personen in formeller Kleidung im Rathaus: Vizebürgermeister Georg Willi, die Hauptpreisträgerin Sarah Decristoforo mit Urkunde in der Hand, der Förderpreisträger Sebastian Köck mit Urkunde in der Hand und Natalie Pedevilla (Referat Bildende Kunst und Kulturprojekte)

Vizebürgermeister Georg Willi und Natalie Pedevilla (Referat Bildende Kunst und Kulturprojekte, re.) gratulierten Sarah Decristoforo und Sebastian Köck zu den Hilde-Zach-Kunststipendien 2024.© Stadt Innsbruck/AS

JahrKunststipendiumKunstförderstipendium
2024Sarah DecristoforoSebastian Köck
2023Lucas NorerAnna Lerchbaumer
2022Benjamin ZanonSophia Mairer
2021Judith KlemencClemens Sellaoui
2020Katharina CibulkaJanine Weger
2019Annja KrautgasserMatthias Noggler
2018Johanna TinzlLukas Thaler
2017Michael StrasserSarah Decristoforo
2016Barbara HuberEsther Strauß
2015Bernd OpplAndrea Lüth
2014Nikolaus SchlettererValerie Messini