Wie kann ich den Stadtmagistrat Innsbruck erreichen?
- persönlich, telefonisch & per Mail:
- Allgemeine Anfragen: Referat Bürgerservice und Fundservice
- Geschäftsstelle Büro der Magistratsdirektorin
- Dienststellen-Suche
- Presse-Anfragen: Referat Kommunikation und Medien
- Anregungen zur Website: Referat Kommunikation und Medien - Website
- für Anregungen, Beschwerden & Lob:
Bitte beachten Sie den § 13 AVG für elektronische Anbringen und die Hinweise für eine rechtswirksame Einbringung im Stadtmagistrat Innsbruck.
Hinweis im Sinne des § 13 AVG für elektronische Anbringen:
Die Empfangsgeräte der bei der Stadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen für elektronische Anbringen in Form von E-Mail werden außerhalb der Amtsstunden nicht betreut. Ihr Anbringen gilt erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, auch wenn es bereits vorher in den elektronischen Verfügungsbereich der Stadt Innsbruck gelangt ist.