Hier finden Sie Infos zur Ferienbetreuung von Kindern, die städtische Kindergärten, Schülerhorte oder Pflichtschulen besuchen. Zur Ferienbetreuung in städtischen Kinderkrippen erfahren Sie mehr bei den städtischen Kinderkrippen.
Betreuung in den Herbstferien
Im aktuellen Schuljahr finden die Herbstferien vom 27. bis 31. Oktober 2025 statt.
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Herbstferien betreut?
Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
- berufstätige Eltern
- Hauptwohnsitz in Innsbruck
Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Wie sind die Betreuungszeiten in den Herbstferien?
- Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Herbstferien an?
- Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
- Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart ist am 1. Oktober 2025.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Betreuung in den Weihnachtsferien
Im aktuellen Schuljahr finden die Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2025 bis 6. Jänner 2026 statt.
Wie sind die Betreuungszeiten während der Weihnachtsferien?
- Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Weihnachtsferien betreut?
Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
- berufstätige Eltern
- Hauptwohnsitz in Innsbruck
Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Weihnachtsferien an?
- Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
- Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Betreuung in den Semesterferien
Im aktuellen Schuljahr finden die Semesterferien vom 9. bis 13. Februar 2026 statt.
Wie sind die Betreuungszeiten in den Semesterferien?
- Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Semesterferien betreut?
Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
- berufstätige Eltern
- Hauptwohnsitz in Innsbruck
Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Semesterferien an?
- Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
- Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Betreuung in den Osterferien
Im aktuellen Schuljahr finden die Osterferien vom 28. März bis 6. April 2026 statt.
Wie sind die Betreuungszeiten während der Osterferien?
- Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Osterferien betreut?
Voraussetzung für Osterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
- berufstätige Eltern
- Hauptwohnsitz in Innsbruck
Voraussetzung für Osterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Osterferien an?
- Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
- Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Betreuung in den Sommerferien
Im aktuellen Schuljahr finden die Sommerferien vom 11. Juli bis 11. September 2026 statt.
Für die Kinderbetreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind separat anmelden.
Wie sind die Betreuungszeiten in den Sommerferien?
- Städtische Kindergärten: Während der ersten 7 Ferienwochen werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Schülerhorte: Während der ersten 7 Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen: Während der ersten 7 Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Sommerferien betreut?
Voraussetzung für die Sommerferien-Betreuung
im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Kinder, die einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen. Kinder aus privaten Einrichtungen werden nachgereiht.
- Kinder, deren Eltern berufstätig sind.
- Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck.
in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Wer sind meine Ansprechpersonen zum Thema Ferienbetreuung?
Städtischer Kindergarten | Referat Bildungsservicestelle |
Städtischer Schülerhort | Referat Bildungsservicestelle |
Städtische Pflichtschule | Referat Nachmittagsbetreuung |
Städtische Kinderkrippe | die jeweilige Kinderkrippe, die Ihr Kind besucht. |