Annuitätenbeihilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt Sie die Annuitätenbeihilfe bei der Bezahlung Ihrer frei finanzierten Eigentumswohnung.

Was ist die Annuitätenbeihilfe?

Mit der Annuitätenbeihilfe werden alle freifinanzierten Wohnungen sowie die mit einer Erwerbsförderung in Form eines Darlehens geförderten Wohnungen gestützt.

Ausgenommen davon sind mit Wohnbauscheck geförderte Eigentumswohnungen.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Annuitätenbeihilfe per Post oder persönlich im Referat Mietzinsbeihilfe der Stadt Innsbruck beantragt werden. Halten Sie dazu die erforderlichen Unterlagen bereit.

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Für persönliche Vorsprachen kann online ein Termin gebucht werden. Zusätzlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, ohne Termin vorbeizukommen und am Terminal vor Ort ein Ticket zu lösen.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Annuitätenbeihilfe?

  • Sie haben eine freifinanzierte Eigentumswohnung erworben (Erwerbsförderung in Form eines Darlehens möglich). Für wohnbaugeförderte Eigentumswohnungen kann ein Antrag auf Wohnbeihilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung gestellt werden.
  • Sie haben die Eigentumswohnung über Kredit(e) finanziert.
  • Sie haben den Hauptwohnsitz in dieser Wohnung.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt vor der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Innsbruck. Es ist auch möglich, wenn sie fünfzehn Jahre Hauptwohnsitz (auch nicht zusammenhängend) in Innsbruck nachweisen können.

Welche Unterlagen benötige ich?

Diese Unterlagen benötigen Sie in Kopie:

  • vergebührter Kaufvertrag – nur bei Erstansuchen
  • Meldebestätigung
  • Kreditbestätigung(en) (Formblatt F65)
  • Vorschreibung über Instandhaltungs- und Verwaltungskosten
  • Einkommensnachweise (vom Antragsteller und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen)
    • Jahreslohnzettel des vorangegangenen Kalenderjahres (1.1. – 31.12.)
    • die letzten drei-vier Monatslohnzettel/aktueller Pensionsbescheid
    • Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres
    • Bestätigung über Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld), AMS-Beihilfe
    • Bestätigung über Unterhalts-/Allimentationszahlungen (z.B.Kontoauszug)
    • bei Lehrlingen: Lehrvertrag und aktueller Lohnzettel
  • bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr: Schulbesuchsbestätigung
  • Informationsblatt zum Datenschutz
  • bei Hausfrauen/-männern: Versicherungsdatenauszug/Mitversicherung von der ÖGK
  • Kopie des Behindertenausweises (mind. 55%)

Wie hoch ist die Annuitätenbeihilfe?

Mit dem Beihilfenrechner des Landes Tirol können Sie die ungefähre Höhe der Beihilfe vorab berechnen.

Wo stelle ich den Antrag auf Annuitätenbeihilfe?

Sie können die Annuitätenbeihilfe per Post oder persönlich im Referat Mietzinsbeihilfe der Stadt Innsbruck beantragen. Bitte bringen Sie die ausgefüllten Antragsformulare: Ansuchen Annuitätenbeihilfe, Kreditbestätigung(en) und die erforderlichen Unterlagen mit.

Einen Beratungstermin können Sie hier vereinbaren.

Weitere Fragen und Antworten

Bekomme ich einen Bescheid über die Beihilfengewährung?

Ja, vom Amt der Tiroler Landesregierung erhalten Sie im Monat der erstmaligen Auszahlung einen Beihilfenbescheid. Darin stehen die Höhe und die Dauer der Beihilfengewährung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Postkasten beschriftet ist, damit Sie den Bescheid auch sicher erhalten. Die Bearbeitungszeit beträgt im Durchschnitt drei bis vier Wochen.

Wie lange bekomme ich die Beihilfe?

Die Beihilfe wird grundsätzlich ein Jahr lang gewährt, danach müssen Sie wieder einen Folgeantrag stellen. Wenn Sie den neuerlichen Antrag innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen der Beihilfe stellen, wird die Beihilfe rückwirkend ab dem Auslaufdatum vergütet. Bei Überschreitung dieser Frist erhalten Sie wie beim Erstansuchen die Beilhilfe wieder ab dem der Antragstellung folgenden Monat. Bei Antragstellung innerhalb der ersten drei Werktage wird die Beihilfe bereits im laufenden Monat gewährt.

Wird die Annuitätenbeihilfe bei Wohnungsaufgabe/Verkauf automatisch eingestellt?

Nein. Wird die Wohnung verkauft, ist die Änderung sofort dem Referat Mietzinsbeihilfe zu melden. Wenn Sie dies nicht tun, erfolgt die Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Beihilfe. Nicht wahrheitsgetreue Angaben können auch strafrechtlich geahndet werden (Sozialmissbrauch).

Wann muss ich Änderungen der Familien- und Einkommensverhältnisse bekanntgeben?

Sofort nach Eintritt der Änderungen. Werden diese Änderungen von Amts wegen entdeckt, führt das zur Einstellung der Beihilfe. Sollten offensichtlich bewusst Informationen verschwiegen werden, kann dies auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Geringfügige Änderungen der Kredithöhe(n) werden nicht unterjährig, sondern erst mit dem nächsten Folgeansuchen berücksichtigt.

Wen kontaktiere ich bei weiteren Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Mietzinsbeihilfe. Unter dem Link finden Sie auch die Amtszeiten für die telefonische Erreichbarkeit und die Parteienverkehrszeiten.

Bitte bringen Sie die ausgefüllten Antragsformulare: Ansuchen Annuitätenbeihilfe, Kreditbestätigung(en) und die erforderlichen Unterlagen mit.

Ansuchen um Annuitätenbeihilfe können per Post oder persönlich gestellt werden.

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag:
8.00-11.30 Uhr
Ticketausgabe ab 7.30 Uhr  

Dienstag und Donnerstag:
14.00-15.45 Uhr
Ticketausgabe ab 13.30 Uhr 

Telefonische Auskunft:
Montag bis Freitag:
8.00-10.00 Uhr

Montag und Mittwoch
13.30-16.00 Uhr