Schmutz, Strauchschnitt & Schlaglöcher

Erfahren Sie hier, an wen Sie sich bei verunreinigten oder beschädigten Verkehrsflächen wenden können und wer für den Strauchschnitt zuständig ist.

Wer ist für verschmutzte Straßen zuständig?

Welche Pflichten haben AnwohnerInnen beim Strauchschnitt?

Paragraph 91 StVO verpflichtet AnrainerInnen dazu, den öffentlichen Raum vor ihren Grundstücken frei von Ästen, Sträuchern, Hecken und weiterem Gewächs zu halten.

  • Geh- und Radwege müssen bis zu einer Höhe von 2,5 Metern über dem Boden frei sein.
  • Straßen müssen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern freigehalten werden.
  • Hängen Äste tiefer, sind EigentümerInnen verpflichtet, diese zu stutzen.
  • Die Grenze, bis zu der geschnitten muss, ist die jeweilige Grundstücksgrenze.
Auf der Grafik sind die oben angeführten Regeln zum Strauchschnitt nochmals grafisch dargestellt. Es sind zwei Bäume, ein Gehweg, die Straße und ein Bus darauf zu sehen.

Die Grafik zeigt, wo und wie Bäume, Sträucher und weitere Gewächse von AnwohnerInnen gestutzt werden müssen. © Stadt Innsbruck

Auf der Grafik sind die oben angeführten Regeln zum Strauchschnitt nochmals grafisch dargestellt. Es sind zwei Bäume, ein Gehweg, die Straße und ein Bus darauf zu sehen.

Die Grafik zeigt, wo und wie Bäume, Sträucher und weitere Gewächse von AnwohnerInnen gestutzt werden müssen. © Stadt Innsbruck

Bitte beachten Sie auch die Pflichten von AnrainerInnen beim Winterdienst.

Wer kümmert sich um die Instandhaltung der Straße?

Um kleinere Schlaglöcher und Schäden auf der Fahrbahn kümmert sich das Amt Straßenbetrieb. Bei großen Projekten ist das Amt Tiefbau zuständig.

Wem melde ich Gefahrenstellen auf Wanderwegen? 

Bei Gefahrenstellen auf Wanderwegen bzw. Schlaglöchern auf Forstwegen ist das Referat Natur und Erholung - Wanderwegbetreuung und Beschilderung zuständig. Mehr zu Forstwegen und Wegsperren erfahren Sie hier: