Wer ist für verschmutzte Straßen zuständig?
- Bei Ölspuren wenden Sie sich bei Gefahr in Verzug an die Amt Berufsfeuerwehr, ansonsten an das Amt Straßenbetrieb.
- Bei sonstigen Verschmutzungen auf Straßen ist das Amt Straßenbetrieb zuständig.
- Ist der Zugang zu einem Kanal verstopft, können Sie ebenso das Amt Straßenbetrieb verständigen.
- Haben Sie ein totes Tier gefunden, wenden Sie sich bitte an die Referat Veterinärwesen - Wasenmeisterei.
- Um Schmutz in Parkanlagen kümmert sich das Amt Grünanlagen.
- Bei Mülleimern kommt es drauf an, wo sie stehen.
- Auf der Straße ist in der Regel das Amt Straßenbetrieb zuständig.
- In Parks und auf Spielplätzen das Amt Grünanlagen.
- Im Waldgebiet und auf Wanderwegen das Referat Natur und Erholung - Wanderwegbetreuung und Beschilderung.
- Bei Sträuchern und Bäumen, die Verkehrsflächen behindern, gibt es verschiedene Zuständigkeiten:
- Wachsen Pflanzen aus privaten Grundstücke auf die Verkehrsflächen, sind die AnrainerInnen zuständig für den Zuschnitt. Mehr dazu unter Pflichten beim Strauchschnitt.
- Bei Verkehrsflächen sind entweder das Amt Grünanlagen oder das Amt Straßenbetrieb zuständig.
Welche Pflichten haben AnwohnerInnen beim Strauchschnitt?
Paragraph 91 StVO verpflichtet AnrainerInnen dazu, den öffentlichen Raum vor ihren Grundstücken frei von Ästen, Sträuchern, Hecken und weiterem Gewächs zu halten.
- Geh- und Radwege müssen bis zu einer Höhe von 2,5 Metern über dem Boden frei sein.
- Straßen müssen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern freigehalten werden.
- Hängen Äste tiefer, sind EigentümerInnen verpflichtet, diese zu stutzen.
- Die Grenze, bis zu der geschnitten muss, ist die jeweilige Grundstücksgrenze.
Bitte beachten Sie auch die Pflichten von AnrainerInnen beim Winterdienst.
Wer kümmert sich um die Instandhaltung der Straße?
Um kleinere Schlaglöcher und Schäden auf der Fahrbahn kümmert sich das Amt Straßenbetrieb. Bei großen Projekten ist das Amt Tiefbau zuständig.
Wem melde ich Gefahrenstellen auf Wanderwegen?
Bei Gefahrenstellen auf Wanderwegen bzw. Schlaglöchern auf Forstwegen ist das Referat Natur und Erholung - Wanderwegbetreuung und Beschilderung zuständig. Mehr zu Forstwegen und Wegsperren erfahren Sie hier: