Was bedeutet elektronische Zustellung?
Seit dem 01.01.2020 hat laut einer Novelle des e-Government-Gesetzes "jedermann in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, ein Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden" (§1a).
Dieses Recht auf elektronischen Verkehr wird vom Stadtmagistrat Innsbruck erfüllt, unterliegt aber (in Übereinstimmung mit dem e-Government-Gesetz) folgenden technischen und organisatorischen Einschränkungen:
- Um normale (nicht-nachweisliche) und nachweisliche (RSa- bzw. RSb-) Sendungen des Stadtmagistrats Innsbruck elektronisch empfangen zu können, eröffnen Sie ein Konto beim Behördlichen Zustelldienst.
- Alternativ können Sie auch ein E-Brief-Postfach bei der österreichischen Post einrichten. Aufgrund der geringeren Sicherheitsstufe, können Ihnen hier nur normale (nicht-nachweisliche) Sendungen zugestellt werden.
- Für die elektronische Einbringung von Anträgen stehen Ihnen entsprechende Online-Formulare des Stadtmagistrat Innsbruck zur Verfügung.
Sendungen bei denen zwangsläufig Original-Dokumente (z.B. Baupläne) oder Sonderdruckwerke (z.B. Anwohnerparkkarte, Wahlkarte) übermittelt werden müssen, sind vom Recht auf elektronische Zustellung ausgenommen. (vgl. e-Government-Gesetz §1a).
Arten der elektronischen Zustellung
Zahlreiche Dienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck bieten bereits die elektronische Zustellung von Bescheiden und anderen Schriftstücken an. Mit der E-Zustellung landet Ihre Post von der Stadt Innsbruck in Ihrem elektronischen Postfach statt im Briefkasten. Um Briefsendungen der Stadt Innsbruck elektronisch zu erhalten, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Behördlicher Zustelldienst (BZD): eröffnen Sie ein elektronisches Postfach (MeinPostkorb) auf oesterreich.gv.at. Unternehmen können ihr elektronisches Postfach unter usp.gv.at aktivieren. Dazu benötigen Sie neben einer gemeldeten Adresse in Österreich und einer E-Mail-Adresse eine ID Austria. Durch die besondere Sicherheit der ID Austria kann Ihnen die Stadt Innsbruck neben regulären Schreiben auch behördliche Sendungen (RSa/RSb) zukommen lassen. Das heißt für Sie: keine "gelben Zettel" mehr im Postkasten und kein Gang zur Post um Behörden-Schreiben abzuholen.
Bitte beachten Sie bei MeinPostkorb, dass elektronische Posteingänge hier nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach 10 Wochen automatisch gelöscht werden.
- E-Brief: melden Sie sich auf e-brief.post.atfür die E-Brief-Zustellung an. Dazu benötigen Sie nur eine Adresse in Österreich und eine E-Mail-Adresse. Alle regulären (nicht-nachweislichen) Briefe der Stadt Innsbruck werden Ihnen dann elektronisch zugestellt. Ihre E-Briefe können Sie auch über die Post-App öffnen.
Wollen Sie Ihren "Papierkram" reduzieren und einen Beitrag für die Umwelt leisten? Mit der Elektronischen Zustellung haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie können zahlreiche Sendungen der Stadt Innsbruck, wie zum Beispiel Rechnungen, Lastschriften und Bescheide, bequem auf einem Tablet, Smartphone oder am PC empfangen – jederzeit und überall.
Vorteile der elektronischen Zustellung
Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Mit der elektronischen Zustellung werden die Identität des/der Empfänger/in und die Identität der absendenden Behörde klar gewährleistet. Der Transport und die Zustellung erfolgen über eine gesicherte Verbindung. Um Fristen bei Abwesenheit nicht zu versäumen, können dem Zustelldienst zum Beispiel Urlaube bekannt gegeben werden.
Der normale E-Mail-Versand bietet diese Möglichkeiten leider nicht und kann daher für die Übermittlung wichtiger behördlicher Informationen nicht wahrgenommen werden.