Veröffentlichung von Studien, Gutachten und Umfragen

Hier finden Sie Studien, Gutachten und Umfragen samt Kosten, die von Verwaltungsorganen beauftragt wurden und veröffentlicht werden müssen.

Nach der Novellierung des Art 20 Abs 5 B-VG müssen ab 1. Jänner 2023 alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sämtliche in Auftrag gegebene Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise veröffentlichen. Davon ausgenommen sind Dokumente, deren Geheimhaltung aufgrund der Amtsverschwiegenheit geboten ist.

Was fällt unter die Veröffentlichungspflicht?

Veröffentlicht werden müssen bezahlte schriftliche Arbeiten, die von Dritten erstellt wurden und geistige Leistungen beinhalten. Es müssen nur Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlicht werden, die gegen Bezahlung an externe Personen oder Organisationen in Auftrag gegeben wurden. Arbeiten, die intern in der Verwaltung erstellt wurden sowie Gutachten von amtlichen und nichtamtlichen Sachverständigen sind von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen.

Studien, Gutachten und Umfragen