Dotierung: 70.000 Euro pro Jahr
Wie viele Kunstwerke besitzt die Stadt?
Bis in das Jahr 1953 reichen die dokumentierten Anfänge der Kunstsammlung der Stadt Innsbruck zurück. Insgesamt verfügt die Sammlung über 5.000 inventarisierte Werke. Seither wurden durch die Stadt Innsbruck in kontinuierlichen Abständen Kunstwerke angekauft.
Wer entscheidet über Kunstankäufe in der Stadt?
Eine wechselnde, externe Fachjury entscheidet über die Kunstankäufe.
Wo können Kunstankäufe besichtigt werden?
Die jeweils aktuellen Ankäufe können Sie am Ende eines jeden Kalenderjahres in einer Ausstellung in der Galerie Plattform 6020 besichtigen.
Wie reiche ich meine Kunst ein?
Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform: kultur-innsbruck.vemap.com. Die Einreichfrist läuft von 1. März bis 31. Juli 2025 - 17.00 Uhr.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einreichung finden Sie hier.
Ab 2025 findet nur mehr eine Jurysitzung im Jahr statt und Einreichungen werden ausschließlich über die oben genannte Plattform angenommen.
Abgabefrist:
- 31. Juli - 17.00 Uhr (Achtung: Es gibt keine weiteren Termine im Jahr 2025.)
Wer kann sich bewerben?
KünstlerInnen, die:
- in Tirol geboren sind oder
- in Innsbruck wohnhaft und
- in Innsbruck dauerhaft und kreativ künstlerisch tätig und
- mindestens 18 Jahre alt sind.
Wurde von einem/einer KünstlerIn ein oder mehrere Kunstwerke angekauft, kann erst nach fünf Jahren erneut ein Kunstwerk der betreffenden Person von der Stadt Innsbruck angekauft werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen in deutscher Sprache und im PDF-Format sind für die Einreichung auf kultur-innsbruck.vemap.com erforderlich:
- Scan der Geburtsurkunde oder
- Scan des aktuellen Meldezettels aus dem Jahr der Einreichung, wenn man nicht in Tirol geboren ist
- Portfolio mit folgendem Inhalt:
- Kurzlebenslauf der/des BewerberIn
- Auflistung der angebotenen Werke mit repräsentativen Abbildungen/Fotos und den jeweiligen Eckdaten (Größe, Technik, Jahr, Auflage, Preis inkl. Rahmung und Steuer)
- Kurzbeschreibung zu den angebotenen Werken oder zum künstlerischen Schaffen der/des KünstlerIn
HINWEIS: Die eingereichten Kunstwerke müssen spätestens ab Oktober 2025 zur Verfügung stehen und lieferbar sein.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Die Auswahl der Kunstwerke erfolgt durch eine zweiköpfige externe Fachjury, deren Mitglieder aus bildenden KünstlerInnen und VertreterInnen der Bereiche Kunstvermittlung, Kunsttheorie oder Ausstellungswesen bestehen. Die Jurymitglieder werden alle drei Jahre neu besetzt.
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