Wollen Sie in Innsbruck auf der Straße musizieren, müssen Sie sich dafür anmelden. Sie dürfen nur an bestimmten Plätzen zu ausgewählten Zeiten Straßenmusik ausüben und müssen sich an Regeln halten.
Pro Tag können insgesamt maximal sieben Anmeldungen erfolgen. StraßenmusikerInnen haben sich im Zuge einer Kontrolle durch Organe der öffentlichen Aufsicht auszuweisen, um durch Feststellung ihrer Identität eine Überprüfung der Anmeldung zu ermöglichen.
Wo kann ich mich anmelden?
Montag bis Freitag im Referat Bürgerservice und Fundservice
oder online: Buchen Sie Ihre Platzkarte hier.
Kosten: Keine.
Bei der Online-Buchung benötigen Sie eine gültige E-Mailadresse, damit die Reservierungsbestätigung übermittelt werden kann. Diese Reservierungsbestätigung gilt als Platzkarte.
Welche Plätze stehen für Straßenmusik zur Verfügung?
- Maria-Theresien-Straße: Nordseitig vor der Annasäule
- Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche (nicht 18.00-19.00 Uhr auf Grund der Messfeier)
- Altstadt: vor dem Stadtturm
- Altstadt: Kreuzung Kiebachgasse/Seilergasse
- Altstadt: Franziskanerplatz
- Waltherpark
- Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen; nicht 20.00-21.00 Uhr)
- Wiltener Platzl (nicht am Samstag von 11.00-12.00 Uhr, nicht am Sonntag)
Bitte beachten Sie die Zeiten, zu denen Straßenmusik gespielt werden darf.
Hier finden Sie alle Plätze für Straßenmusik im Stadtplan Innsbruck:
Achtung: Ist an einem der genannten Plätze eine Baustelle oder findet dort eine angemeldete, temporäre Veranstaltung statt, bieten wir Ihnen keinen Ersatz an.
Wann darf musiziert werden?
Die generellen erlaubten Zeiten für Straßenmusik auf den ausgewiesenen Plätzen sind (bitte beachten Sie die Ausnahmen):
Dienstag bis Freitag:
11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
20.00-21.00 Uhr
Samstag bis Sonntag:
11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
Was sind die Ausnahmen?
- (2) Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche: nicht 18.00-19.00 Uhr auf Grund der Messfeier
- (7) Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen): nicht 20.00-21.00 Uhr
- (8) Wiltener Platzl: nicht am Samstag von 11.00-12.00 Uhr, nicht am Sonntag
Achtung: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich!
Was ist zu beachten?
- Da einige Plätze nahe beieinanderliegen bzw. in der Nähe weitere Veranstaltungen stattfinden, ist das Musizieren nur mit diesen Instrumenten erlaubt:
- Saiteninstrumente
- Holzblasinstrumente
- Tasteninstrumente
- Digeridoos
- Guiros
- Maracas
- Rasseln
- Nicht erlaubt sind:
- Blechblas- und Schlagwerkinstrumente
- Podeste und sonstige Aufbauten
- akustische Verstärker
- Pro Kalenderwoche werden zwei Wochenkarten, pro Tag maximal fünf Tageskarten vergeben.
Straßenmusik - Folder
Wer sind meine Ansprechpersonen?
Für die Ausgabe der Platzkarten wenden Sie sich bitte an das Referat Bürgerservice und Fundservice.
Für alle anderen Fragen rund um Straßenmusik (Standorte, Zeiten, Regeln) wenden Sie sich bitte an das Kulturamt.