Schriftliche Neuanmeldungen für das Schuljahr 2025/26 werden bis 31. Mai 2025 entgegengenommen. Anmeldungen für die Musikalische Früherziehung sowie den Kinder- und Jugendchor sind bis inklusive September 2025 möglich.
Mit der Abgabe der Anmeldung nehmen Sie die Schulordnung zur Kenntnis und sind mit der Verarbeitung Ihrer Daten nach den Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einverstanden.
Formulare und Informationen
- Neuanmeldung Musikschule
- Musikalische Früherziehung - Anmeldung Musikschule
- Kinder- und Jugendchor - Anmeldung Musikschule
- Merkblatt Musikschule
- Beurlaubung - Antrag Musikschule
- Wiederanmeldung nach Beurlaubung - Musikschule (PDF)
- Studienvorbereitende Ausbildung - Anmeldung Musikschule
- Abmeldung Musikschule
- Lehrerwechsel - Antrag Musikschule (PDF)
- Schulgeldermäßigung - Ansuchen Musikschule (PDF)
- Gemeindeabdeckungsbeitrag - Ansuchen Musikschule
- Übertritts- und Leistungsabzeichenprüfung - Anmeldung Musikschule (PDF)
- Übertritts- und Leistungsabzeichenprüfung Schlagwerk - Anmeldung Musikschule (PDF)
Weitere Informationen:
Schulgeldermäßigungen werden gerne jederzeit angenommen. Vollständig ausgefüllte Anträge können im Schulbüro der Musikschule mit beigeschlossenen Unterlagen zum
jeweiligen Abgabetermin (Aushang in der Musikschule) abgegeben werden.
Unterrichtsangebote
Semestertarife
50 Minuten pro Woche:
Einzelunterricht | 228 Euro |
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen) | 169 Euro |
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen) | 162 Euro |
Ensembleunterricht (bis zu 5 SchülerInnen) | 110 Euro |
Ensembleunterricht (ab 6 SchülerInnen) | 85 Euro |
Kurse | 73 Euro |
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt | 84 Euro |
Für jedes 2. Familienmitglied oder 2. Hauptfach:
Einzelunterricht | 171 Euro |
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen) | 144 Euro |
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen) | 138 Euro |
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt | 70 Euro |
Für jedes 3. Familienmitglied oder 3. Hauptfach:
Einzelunterricht | 149 Euro |
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen) | 129 Euro |
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen) | 121 Euro |
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt | 61 Euro |
Studienvorbereitung: | 315 Euro |
Ab dem vierten Familienmitglied ist kein Schulgeld mehr zu entrichten.
Ab vollendetem 24. Lebensjahr erhöht sich das Schulgeld um 70 % (mit Ausnahme des Ensembleunterrichtes und der Kurse). Von dieser Bestimmung sind Mitglieder von musikalischen Vereinigungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, ausgenommen.
Durch einen Beschluss der Tiroler Landesregierung wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Tirol eine Erhöhung des Schulgeldes von 2 % vorgenommen.
Was müssen SchülerInnen auswärtiger Gemeinden beachten?
Die Stadt Innsbruck hat für auswärtige SchülerInnen den Gemeindeabdeckungsbeitrag für die Musikschule der Stadt Innsbruck beschlossen. Diesen können neu angemeldete SchülerInnen ohne Hauptwohnsitz in Innsbruck mit dem ausgefüllten Formular zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags bei der Musikschule beantragen.
Klären Sie bitte mit Ihrer Wohnsitzgemeinde ab, ob die Bereitschaft zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags gegeben ist. Sollte eine Übernahme der Kosten durch die Wohnsitzgemeinde nicht möglich sein, kann eine Aufnahme durch die Musikschule der Stadt Innsbruck nicht erfolgen. Damit die Anmeldung berücksichtigt werden kann, muss das von der Gemeinde unterschriebene und mit Datum versehene Formular zu folgenden Terminen rechtzeitig einlangen:
- für das Wintersemester 2025/2026 bis spätestens 31. Mai 2025
- für das Sommersemester 2025 bis spätestens 15. Jänner 2025
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Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr