Anmeldung & Tarife

Alles rund um Anmeldung und Tarife der Musikschule Innsbruck.

Schriftliche Neuanmeldungen für das Schuljahr 2025/26 werden bis 31. Mai 2025 entgegengenommen. Anmeldungen für die Musikalische Früherziehung sowie den Kinder- und Jugendchor sind bis inklusive September 2025 möglich. 

Mit der Abgabe der Anmeldung nehmen Sie die Schulordnung zur Kenntnis und sind mit der Verarbeitung Ihrer Daten nach den Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einverstanden.

Weitere Informationen:

Schulgeldermäßigungen werden gerne jederzeit angenommen. Vollständig ausgefüllte Anträge können im Schulbüro der Musikschule mit beigeschlossenen Unterlagen zum
jeweiligen Abgabetermin (Aushang in der Musikschule) abgegeben werden.
 

Unterrichtsangebote

Semestertarife

50 Minuten pro Woche:

Einzelunterricht228 Euro
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen)169 Euro
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen)162 Euro
Ensembleunterricht (bis zu 5 SchülerInnen)110 Euro
Ensembleunterricht (ab 6 SchülerInnen)85 Euro
Kurse73 Euro
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt84 Euro

Für jedes 2. Familienmitglied oder 2. Hauptfach:

Einzelunterricht171 Euro
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen)144 Euro
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen)138 Euro
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt70 Euro

Für jedes 3. Familienmitglied oder 3. Hauptfach:

Einzelunterricht149 Euro
Gruppenunterricht (2 SchülerInnen)129 Euro
Gruppenunterricht (3 SchülerInnen)121 Euro
Musikalische Früherziehung / Musikwerkstatt61 Euro
Studienvorbereitung:                                           315 Euro

Ab dem vierten Familienmitglied ist kein Schulgeld mehr zu entrichten.

Ab vollendetem 24. Lebensjahr erhöht sich das Schulgeld um 70 % (mit Ausnahme des Ensembleunterrichtes und der Kurse). Von dieser Bestimmung sind Mitglieder von musikalischen Vereinigungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, ausgenommen.

Durch einen Beschluss der Tiroler Landesregierung wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Tirol eine Erhöhung des Schulgeldes von 2 % vorgenommen. 

Was müssen SchülerInnen auswärtiger Gemeinden beachten?

Die Stadt Innsbruck hat für auswärtige SchülerInnen den Gemeindeabdeckungsbeitrag für die Musikschule der Stadt Innsbruck beschlossen. Diesen können neu angemeldete SchülerInnen ohne Hauptwohnsitz in Innsbruck mit dem ausgefüllten Formular zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags bei der Musikschule beantragen.

Klären Sie bitte mit Ihrer Wohnsitzgemeinde ab, ob die Bereitschaft zur Übernahme des Gemeindeabdeckungsbeitrags gegeben ist. Sollte eine Übernahme der Kosten durch die Wohnsitzgemeinde nicht möglich sein, kann eine Aufnahme durch die Musikschule der Stadt Innsbruck nicht erfolgen. Damit die Anmeldung berücksichtigt werden kann, muss das von der Gemeinde unterschriebene und mit Datum versehene Formular zu folgenden Terminen rechtzeitig einlangen:

  • für das Wintersemester 2025/2026 bis spätestens 31. Mai 2025
  • für das Sommersemester 2025 bis spätestens 15. Jänner 2025

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr