Pädagogische Grundsätze & Betreuung

Erfahren Sie mehr über die pädagogischen Grundsätze der städtischen Bildungs­einrichtungen.

Pädagogische Grundsätze

Kinder kommen als kompetente Individuen zur Welt, die ihre Lebenswelt von Anfang mit allen Sinnen wahrnehmen und erforschen wollen. In den Kindergärten und Schülerhorten der Stadt Innsbruck wird diese innere Motivation wertschätzend begleitet, erweckt und unterstützt. Im Austausch mit vertrauten Personen und der Umwelt entwickeln Kinder ihre individuellen Kompetenzen weiter und bekommen pädagogische Handlungsimpulse, um nächste Entwicklungsschritte einleiten zu können.

Inklusion

Vielfalt und Unterschiedlichkeit ist eine wesentliche Ressource unserer gesellschaftlichen Realität. Unser Umgang miteinander basiert auf gegenseitiger Wertschätzung sowie auf respektvoller und achtsamer Kommunikation. Um den damit einhergehenden Herausforderungen begegnen zu können, wird den einzelnen Einrichtungen zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.

Qualitäts­management

Alle Einrichtungen arbeiten nach individuell unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen, welche sich am bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan sowie den Ressourcen des Standortes bzw. des Teams orientieren. Zusätzlich wurde für die Kinderbildungseinrichtungen der Stadt Innsbruck ein eigenes Qualitätshandbuch entwickelt, welches die Grundlage für die pädagogische Arbeit im Team bildet. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die emotionale Sicherheit, die Selbstbildung, eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Team geachtet und Qualität messbar gemacht.

Betreuung in den Einrichtungen

Eingewöhnung: Wie startet mein Kind in den städtischen Einrichtungen?

Eine positive Eingewöhnung ist besonders wichtig für die weitere Entwicklung Ihres Kindes in der Betreuungseinrichtung. Deshalb vereinbaren Sie individuell mit der Leitung, wann und wie Ihr Kind starten kann. Dabei wird die Ausgangssituation der Familie immer berücksichtigt. Jede Einrichtung arbeitet nach einem eigenen Eingewöhnungskonzept, welches sich an den Ressourcen des Hauses orientiert. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Leitung des Kindergartens oder des Schülerhortes.

Wie ist der Betreuungsschlüssel in den städtischen Einrichtungen?

Der gesetzlich vorgegebene Betreuungsschlüssel entspricht 1:10 und wird in allen Gruppen umgesetzt. Dies bedeutet für Ihr Kind, dass in jeder Gruppe zumindest zwei Vertrauenspersonen anwesend sind. Um besonderen Konzepten bzw. Situationen besser gerecht werden zu können, wird den einzelnen Einrichtungen nochmals zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.

Verbringen die Kinder in den städtischen Einrichtungen viel Zeit im Freien?

Alle Einrichtungen verfügen über ausreichend Grünflächen und Außenbereiche, also vielfältige Möglichkeiten für Bewegung im Freien und Lernen in der Natur. Zusätzlich nutzen unsere Kindergärten und Schülerhorte die städtischen Parks und Spielplätze und auch die Wälder in Innsbrucks Umgebung für Ausflüge und Naturerfahrungen.

Bildungspartnerschaft

Sie als Erziehungsberechtigte sind die ExpertInnen Ihres Kindes. Aus diesem Grund arbeiten die städtischen Bildungseinrichtungen eng mit den Familien zusammen. Ein regelmäßiger gegenseitiger Austausch ist unerlässlich, damit jedes Kind individuell auf seinem Entwicklungsweg begleitet werden kann.

Auch die Erziehungsberechtigten haben Pflichten, die es im Alltag von Kindergarten und Schülerhort zu erfüllen gilt. Diese Pflichten sind im im Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz verankert. Beispiele dafür sind: 

  • Sie müssen Ihre Kinder auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten begleiten.
  • Sie sollten auf Pünktlichkeit beim Abholen achten.
  • Sie müssen den Beitrag für den Kindergarten oder Schülerhort regelmäßig und pünktlich bezahlen.
  • Sie müssen anzeigepflichtige Krankheiten melden.

Diese und weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 28/ Pflichten der Eltern.

Mobile Beratung und Begleitung

In den städtischen Kinderbildungs­einrichtungen steht speziell ausgebildetes Beratungs­personal zur Verfügung. Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten begleiten sie Kinder,  die in ihrer Entwicklung Unterstützung bedürfen. Außerdem sind sie Ansprechpersonen für die Erziehungsberechtigen in Fragen der Erziehung und Entwicklung. Auf Wunsch vernetzten sie Familien auch mit LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, FrühförderInnen, der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und KinderärztInnen.

Somit achten die mobilen BeraterInnen ganz besonders auf die Chancengleichheit und Teilhabe aller Kinder in Hinblick auf ihre individuelle Entwicklung im Kindergartenalltag. Die Leistungen der mobilen Beratung werden kostenlos angeboten.

Sie wollen dieses Angebot für Ihr Kind nutzen?

Dann fragen Sie am besten bei der Leitung von Ihrem Kindergarten nach. Sie können sich auch an das Amt Kinder, Jugend und Generationen wenden.