Lebensmittel­aufsicht

Die Lebensmittelaufsicht führt Betriebskontrollen durch, macht Betriebsberatungen und tritt als Sachverständige auf.

Was kontrolliert die Lebensmittel­aufsicht?

Das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen führt Kontrollen der hohen Lebensmittel- und Hygienestandards in Unternehmen durch. Grundlage sind das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie zahlreiche nationale und EU-Verordnungen.

Die Kontrollen reichen von Gastronomiebetrieben über Lebensmittelgeschäfte, Kosmetik und Spielwarenläden bis hin zu Bildungs- und Pflegeeinrichtungen. Geprüft werden außerdem auch Märkte und Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Innsbruck.

Zudem werden die Einhaltung von Preisauszeichnungsgesetz, Grundpreisauszeichnungsrecht und Maß- und Eichgesetz kontrolliert.

Worüber berät die Lebensmittel­aufsicht?

Betriebe erhalten Informationen zu den umfangreichen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Weiters berät das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen Betriebe bei Planungs- und Einrichtungsfragen.

Wann tritt sie als Sachverständige auf?

Wird für Ihr Betriebsanlagenverfahren ein Bericht einer/eines Sachverständigen benötigt, führt das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen einen Lokalaugenschein nach der Gewerbeordnung durch.

Wann kann ich mich an die Lebensmittel­aufsicht wenden?

Das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen ist Anlaufstelle, wenn Sie:

  • Beschwerden im Bereich Lebensmittel, Kosmetik und Spielwaren haben.
  • Hilfestellungen bzw. Beratungen in Fach- und/oder Rechtsfragen zu Lagerbedingungen, Lagerschäden, Haltbarkeitsfristen, Kennzeichnung und Genusstauglichkeit von Lebensmitteln, Schädlingsbefall und -bekämpfung benötigen.
  • Ihre Sonnenbrille einem UV-Test unterziehen wollen.