Was kontrolliert die Lebensmittelaufsicht?
Das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen führt Kontrollen der hohen Lebensmittel- und Hygienestandards in Unternehmen durch. Grundlage sind das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie zahlreiche nationale und EU-Verordnungen.
Die Kontrollen reichen von Gastronomiebetrieben über Lebensmittelgeschäfte, Kosmetik und Spielwarenläden bis hin zu Bildungs- und Pflegeeinrichtungen. Geprüft werden außerdem auch Märkte und Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Innsbruck.
Zudem werden die Einhaltung von Preisauszeichnungsgesetz, Grundpreisauszeichnungsrecht und Maß- und Eichgesetz kontrolliert.
Worüber berät die Lebensmittelaufsicht?
Betriebe erhalten Informationen zu den umfangreichen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Weiters berät das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen Betriebe bei Planungs- und Einrichtungsfragen.
Wann tritt sie als Sachverständige auf?
Wird für Ihr Betriebsanlagenverfahren ein Bericht einer/eines Sachverständigen benötigt, führt das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen einen Lokalaugenschein nach der Gewerbeordnung durch.
Wann kann ich mich an die Lebensmittelaufsicht wenden?
Das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen ist Anlaufstelle, wenn Sie:
- Beschwerden im Bereich Lebensmittel, Kosmetik und Spielwaren haben.
- Hilfestellungen bzw. Beratungen in Fach- und/oder Rechtsfragen zu Lagerbedingungen, Lagerschäden, Haltbarkeitsfristen, Kennzeichnung und Genusstauglichkeit von Lebensmitteln, Schädlingsbefall und -bekämpfung benötigen.
- Ihre Sonnenbrille einem UV-Test unterziehen wollen.