Betriebs­anlagen­genehmigung

Sind Sie gewerblich tätig, benötigen Sie unter Umständen auch eine Betriebs­anlagen­genehmigung, die bei der Stadt Innsbruck beantragt werden muss.

Erfahren Sie hier, was eine Betriebsanlage ist, wann Sie eine Betriebs­anlagen­genehmigung brauchen, wie Sie sie den Antrag stellen, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Fristen gelten, ob Sie eine erneute Betriebs­anlagen­genehmigung benötigen, wenn Sie ein Unternehmen übernehmen, ob Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen müssen und was bei Beschwerden über Ihre gewerbliche Tätigkeit passiert.

Was ist eine Betriebs­anlagen­genehmigung?

Wenn Sie in einer Einrichtung, beispielsweise einem Gebäude, regelmäßig unternehmerisch oder gewerblich tätig sind, müssen Sie unter Umständen für diese Einrichtung eine Betriebs­anlagen­genehmigung beantragen.

Gewerbliche Betriebsanlagen sind unter anderem: Werkstätten, Verkaufslokale, Gasthäuser, Lager, Büros, Hotels, Garagen oder Abstellplätze für Lkw.

Wann brauche ich eine Betriebs­anlagen­genehmigung?

Prinzipiell brauchen Sie immer eine Betriebs­anlagen­genehmigung, wenn Sie an einem bestimmten Ort betrieblich tätig sind und die Tätigkeit beispielsweise Nachbarn durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub, Erschütterungen oder in anderer Weise belästigen könnte (siehe § 74 GewO 1994). Die einzigen Ausnahmen sind in der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung festgeschrieben. In den dort angeführten Fällen benötigen Sie keine Betriebs­anlagen­genehmigung. Bitte beachten Sie aber die Angaben des § 2 der Genehmigungs­freistellungs­verordnung. Wird Ihr Büro beispielsweise mit einer Klimaanlage belüftet, benötigen Sie eine Genehmigung.

Auch wenn Sie etwas an Ihren Räumlichkeiten oder den verwendeten Maschinen ändern, müssen Sie um eine Änderung der Betriebs­anlagen­genehmigung ansuchen, wenn die Änderungen nachteiligen Einfluss auf das Emissionsverhalten der Anlage hat; beispielsweise, wenn Sie Maschinen und Geräte mit höherer kW oder eine neue Musikanlage betreiben.

Antrag: Wie bekomme ich eine Betriebs­anlagen­genehmigung?

Den Antrag zur Betriebs­anlagen­bewilligung oder den Antrag zur Änderung einer Betriebs­anlagen­genehmigung müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen in vierfacher Ausführung in der Abteilung MA III - Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung - Bauwesen-Einlaufstelle abgeben. Eine Zusendung per E-Mail ist leider nicht möglich. Gegebenenfalls wird eine Augenschein­verhandlung einberufen.

Wann wird eine Augenschein­verhandlung einberufen?

Wenn Ihre Anlage größer als 800 m² ist oder Sie Maschinen mit mehr als 300 kW betreiben, beraumt das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen eine Augenschein­verhandlung mit allen betroffenen Parteien und Sachverständigen ein. Darunter fallen NachbarInnen, die Bau- und Feuerpolizei, evtl. das Arbeitsinspektorat und andere.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Diese Checkliste enthält die wichtigsten Grundsätze.

Bei technischen und juristischen Fragen zur Betriebs­anlagen­genehmigung berät Sie die Wirtschaftskammer Tirol.

Alle erforderlichen Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem Antrag auf eine Betriebs­anlagen­genehmigung in vierfacher Ausführung in der Abteilung MA III - Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung - Bauwesen-Einlaufstelle abgeben.

Welche Fristen gelten bei der Betriebs­anlagen­genehmigung?

Die Betriebsanlagen müssen vor dem Bau der Anlage bzw. vor der Aufnahme Ihrer Gewerbe­tätigkeit bewilligt worden sein.

Das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen hat nach Einlagen der vollständigen Unterlagen zwei bis vier Monate Zeit, Ihre Betriebsanlagen zu genehmigen – je nachdem ob es einer Augenschein­verhandlung bedarf oder nicht.

Müssen Betriebsanlagen nach einer Übernahme neu genehmigt werden?

Ist bereits eine Betriebs­anlagen­genehmigung vorhanden, dürfen Sie als neue/r BetreiberIn die Betriebsanlage so wie genehmigt betreiben. Es liegt aber in Ihrer Pflicht, zu überprüfen, ob die Anlage noch der Genehmigung entspricht. Bei einem Kauf sollten Sie deshalb die Genehmigungs­bescheide vom Vorbetreiber überprüfen. Das Referat Gewerbe und Betriebsanlagen - Betriebsanlagenrecht darf Ihnen keine Unterlagen zur Verfügung stellen, wenn Sie nicht der/die rechtmäßige BetreiberIn sind.

Tipp: Wenn Sie eine Betriebsanlage erwerben, lassen Sie sich die §82b GewO-Prüfung vorlegen und kontrollieren Sie, ob alle Genehmigungen eingehalten werden.

Muss ich meine genehmigten Betriebsanlagen regelmäßig überprüfen?

Ja. Sie müssen regelmäßig (alle 5 bzw. 6 Jahre) prüfen, ob Ihre Betriebsanlagen noch der Genehmigung entsprechen. Über diese sogenannte §82b GewO-Prüfung erlangen Sie eine Prüf­bescheinigung, die Sie bis zur nächsten Prüfung aufbewahren müssen. Die Prüfung kann nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

Auf Verlangen muss die Prüf­bescheinigung vorgelegt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es Beschwerden über Ihre Anlagen gibt.