Vorzeitiger Mutterschutz

Acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung dürfen Mütter nicht mehr arbeiten. Bei gesundheitlichen Gründen kann der Mutterschutz früher beginnen.

Wann kann ich in vorzeitigen Mutterschutz gehen?

Zum Schutz von Mutter und Kind dürfen Mütter laut Mutterschutzgesetz in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung nicht beschäftigt werden. Liegen gesundheitliche Freistellungsgründe vor, kann die Mutter schon vor der 32. Schwangerschaftswoche in den vorzeitigen Mutterschutz eintreten.

Dafür muss eine Fachärztin/ein Facharzt für Frauenheilkunde oder für Innere Medizin ein Freistellungszeugnis ausstellen.

In wenigen Ausnahmefällen werden diese Zeugnisse auch durch eine Amtsärztin/einen Amtsarzt oder eine Arbeitsinspektionsärztin/ein Arbeitsinspektionsarzt ausgestellt bzw. bestätigt. Dafür benötigen Sie den entsprechenden fachärztlichen Befund und den Mutter-Kind-Pass. Ihre erste Anlaufstelle ist allerdings immer Ihre Fachärztin/ihr Facharzt für Frauenheilkunde.

Hier finden Sie weitere Infos zur Geburt und Geburtsurkunde und einen Überblick über alle Behördengänge rund um die Geburt.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen). 

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