Im Referat Bürgerservice und Fundservice - Fundservice können Sie:
- Fundgegenstände abgeben
- Fundgegenstände abholen
- Fundmeldungen ausstellen lassen
- Verlustmeldungen ausstellen lassen (nicht als Dokumentenersatz)
Ich habe etwas verloren, was kann ich tun?
Auf www.fundamt.gv.at können Sie österreichweit nach verlorenen Gegenständen online suchen.
Sie können beim Referat Bürgerservice und Fundservice - Fundservice der Stadt Innsbruck nachfragen, ob etwas gefunden wurde und dort Fundgegenstände abholen.
Rund um die Uhr können Sie auch unter der Telefonnummer 0900 600 200 anrufen, um Ihren Verlust zu melden (gebührenpflichtig max. € 1,36/Min.). Dieses Call-Center stellt auch selbst Recherchen an.
Ich habe etwas gefunden, was sind meine Pflichten?
Als FinderIn sind Sie verpflichtet, einen Fund, der mehr als zehn Euro wert ist, im Referat Bürgerservice und Fundservice - Fundservice abzugeben und über alle für die Ausforschung einer VerlustträgerIn maßgeblichen Umstände Auskunft zu geben. Die Abgabe von Fundgegenständen ist – wenn das Fundservice geschlossen ist – im Bürgerservice möglich.
Darf ich die Fundsachen behalten, wenn der/die BesitzerIn nicht gefunden wird?
Der/Die FinderIn kann den Gegenstand übernehmen, wenn der/die BesitzerIn nach Ablauf eines Jahres nicht ausgeforscht werden kann.
Bekomme ich einen Finderlohn?
Der/Die FinderIn hat das Recht vom/von der VerlustträgerIn einen Finderlohn zu erhalten:
- verlorene Sachen:
- 10 % bei einem Wert bis 2.000 Euro
- 5 % bei einem Wert über 2.000 Euro
- Als verloren gilt eine Sache, wenn sie ohne den Willen des Inhabers aus dessen Gewalt kommt und nicht in den Einflussbereich eines anderen gelangt.
- Beispiel: Eine Geldtasche wird auf der Straße verloren
- vergessene Sachen:
- 5 % bei einem Wert bis 2.000 Euro
- 2,5 % bei einem Wert über 2.000 Euro
- Als vergessen gilt eine Sache, wenn sie ohne den Willen des Inhabers aus dessen Gewalt kommt, jedoch an einem Ort zurückbleibt, der unter Aufsicht eines anderen steht.
- Beispiel: eine im Hotel abhanden gekommene Handtasche
Beim Entdecken eines Schatzes steht dem/der FinderIn und dem/der EigentümerIn des Grundstückes jeweils die Hälfte des Wertes zu.
Woher bekomme ich eine Verlustmeldung?
Das städtische Fundservice stellt eine Bestätigung über die Meldung eines Verlustes aus, wenn es sich beispielsweise um Zeugnisse, Schlüssel oder Studentenausweise handelt.
Kosten: Eine Verlustmeldung beim Fundservice kostet 2,10 Euro in bar
Verlustanzeigen für beispielsweise Führerscheine, Kennzeichentafeln oder Waffenscheine macht die Polizei.
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