Wo bekomme ich eine Lebensbestätigung?
Eine Lebensbestätigung erhalten Sie im Bürgerservice oder im Stadtteilbüro Igls und Vill
Wie bekomme ich eine Lebensbestätigung?
- Sie müssen den Hauptwohnsitz in Innsbruck haben.
- Sie müssen persönlich vorsprechen, also ins Referat Bürgerservice und Fundservice oder ins Referat Bürgerservice und Fundservice - Stadtteilbüro Igls und Vill kommen.
- Können Sie das nicht, kann eine Vertrauensperson dies für Sie erledigen. Dafür braucht sie zusätzlich eine Insassenbestätigung des Wohnheimes oder eine Arztbestätigung.
- Sie brauchen:
- 2,30 Euro in bar für die Verwaltungsabgabe
- einen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- ein Schreiben der Dienststelle, die die Lebensbestätigung anfordert
Datenschutzrechtliche Information nach Art 13 DS-GVO für die Ausstellung einer Lebensbestätigung
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Ausstellung einer Lebensbestätigung im Stadtmagistrat Innsbruck verarbeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt mit Ihrer Einwilligung und die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach dem Ableben der betroffenen Person gelöscht. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Ausstellung der Lebensbestätigung notwendig.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihrer Betroffenenrechte gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).