Wer kann den SeniorInnenausweis beantragen?
Personen die
- die Ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben und
- über 60 Jahre alt sind oder
- jüngere Personen, die zur Pension eine Ausgleichszulage beziehen
Wo/Wie beantrage ich den SeniorInnenausweis?
Sie können einen SeniorInnenausweis online oder im Referat Bürgerservice und Fundservice beantragen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
- Wenn Sie BerechtigungsausweisinhaberIn sind, auch den Berechtigungsausweis
- Im Fall einer Ausgleichszulage den Nachweis Ausgleichszulage
Wie viel kostet der SeniorInnenausweis?
Der Ausweis ist kostenlos.
Welche Vorteile bringt mir der SeniorInnenausweis?
- jährlich Anfang September zwei Tage Freifahrt auf allen Linien der IVB (Kernzone Innsbruck), Stubaitalbahn, Patscherkofelbahn, Innsbrucker Nordkettenbahnen inkl. Hungerburgbahn und Schlick 2000 Wanderzentrum (bei jeder Witterung)
- Vergünstigung für öffentliche Verkehrsmittel (Ermäßigung nach Jahrgang)
- Vergünstigung Bergbahnen (Ermäßigung nach Jahrgang)
- Städtische Hallen- und Freibäder (Ermäßigung nach Jahrgang)
- Stadtbibliothek (Ermäßigungstarif auf das Jahresabo)
- Stadtarchiv/Stadtmuseum, Museum Goldenes Dachl (Ermäßigungstarif)
Was passiert, wenn ich aus Innsbruck wegziehe?
Ziehen Sie aus Innsbruck weg, müssen Sie den Ausweis im Referat Bürgerservice und Fundservice zurückgeben.
Datenschutzrechtliche Information nach Art 13 DS-GVO für die Ausstellung eines SeniorInnenausweises
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Ausstellung eines SeniorInnenausweises im Stadtmagistrat Innsbruck verarbeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt mit Ihrer Einwilligung und die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach dem Ableben der betroffenen Person gelöscht. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Ausstellung des Ausweises notwendig.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihrer Betroffenenrechte gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).