Wie trete ich aus?
Voraussetzung
Zuständig für Ihren Austritt ist jenes Standesamt, in dem Sie wohnhaft sind. Sie müssen also in Innsbruck mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, um im Standesamt Innsbruck aus Ihrer gesetzlich anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft austreten zu können.
Ablauf
Sie geben dieses
- Formular Kirchenaustritt zusammen mit den
- erforderlichen Unterlagen ausgefüllt
- per Online Formular, E-Mail, Post oder persönlich im Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Religionsaustritt oder im Stadtteilbüro Igls und Vill ab.
Welche Unterlagen benötige ich für den Austritt?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft, beispielsweise durch:
- Taufschein
- Trauschein (falls verheiratet, wegen Namensänderung)
- Firm- oder Konfirmationsbestätigung
- Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
- Sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft (z. B. ein Schreiben der Beitragsstelle)
- Ausgefülltes Formular Kirchenaustritt
Weitere Informationen finden Sie unter österreich.gv.at.
Wie trete ich in eine Religionsgemeinschaft ein?
Für den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an ein/e Vertreter/in Ihrer gewünschten Kirche, Religionsgemeinschaft oder Bekenntnisgemeinschaft. Das Standesamt ist nur für den Austritt zuständig.
Wer sind meine Ansprechpersonen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Religionsaustritt.
Datenschutzrechtliche Information nach Art 13 DSGVO für die Austritt aus einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Erklärung des Religionsaustritts durch das Amt Standesamt und Personenstandsangelegenheiten verarbeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach dem Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der StaatsbürgerInnen in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBl. Nr. 49/1868 idgF; dem Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl. I Nr. 19/1998 idgF; dem Bundesgesetz über die religiöse Kindererziehung 1985, BGBl. Nr. 155/1985 idgF und der Rechtsgrundlage der jeweiligen Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaft. Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt: Zentrales Melderegister.
Die personenbezogenen Daten werden an folgende Dritte weitergegeben: Die zuständige gesetzlich anerkannte Kirche bzw. Religionsgemeinschaft bzw. staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft, bei der Sie austreten. Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt. Die personenbezogenen Daten werden ab Erledigung Ihres Antrages nach 5 Jahren dem Stadtarchiv übergeben und unterliegen der Schutzfrist nach § 9 Tiroler Archivgesetz. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine NichtBereitstellung hat zur Folge, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihrer Betroffenenrechte gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).