Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

Sie wollen aus Ihrer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Bekenntnisgemeinschaft austreten, dann finden Sie hier die Infos dazu.

Wie trete ich aus?

Voraussetzung

Zuständig für Ihren Austritt ist jenes Standesamt, in dem Sie wohnhaft sind. Sie müssen also in Innsbruck mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, um im Standesamt Innsbruck aus Ihrer gesetzlich anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft austreten zu können.

Ablauf

Sie geben dieses

Welche Unterlagen benötige ich für den Austritt?

  1. Amtlicher Lichtbildausweis
  2. Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft, beispielsweise durch:
    1. Taufschein
    2. Trauschein (falls verheiratet, wegen Namensänderung)
    3. Firm- oder Konfirmationsbestätigung
    4. Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
    5. Sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft (z. B. ein Schreiben der Beitragsstelle)
  3. Ausgefülltes Formular Kirchenaustritt

Weitere Informationen finden Sie unter österreich.gv.at.

Wie trete ich in eine Religionsgemeinschaft ein?

Für den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an ein/e Vertreter/in Ihrer gewünschten Kirche, Religionsgemeinschaft oder Bekenntnisgemeinschaft. Das Standesamt ist nur für den Austritt zuständig.

Wer sind meine Ansprechpersonen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Religionsaustritt.