Die Eheschließung und die Eingetragene Partnerschaft sind in Österreich für alle möglich, auch für gleichgeschlechtliche Paare. Sie können unabhängig von Ihrem Wohnsitz in ganz Österreich heiraten oder die Eingetragene Partnerschaft begründen.
Wenn Sie sich in Innsbruck trauen lassen oder eine Eingetragene Partnerschaft begründen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe an.
Welche Dokumente brauche ich zum Heiraten oder für die Eingetragene Partnerschaft?
Je nachdem, ob Sie oder Ihr/e PartnerIn einen Auslandsbezug haben, brauchen sie unterschiedliche Unterlagen. Daher bitten wie Sie grundsätzlich, sich für eine Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe zu wenden.
Für Österreichische StaatsbürgerInnen benötigen Sie im Allgemeinen folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Reisepass
- Bei geschiedenen oder verwitweten Personen:
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
Haben Sie einen Auslandsbezug (z. B. ausländische Staatsbürgerschaft bzw. Geburt, Eheschließung, Scheidung, etc. im Ausland), bitten wir Sie mit dem Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Wie kann ich einen Termin für die Eheschließung reservieren?
Eine Terminreservierung ist am Standesamt Innsbruck (Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe) frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Datum der Eheschließung oder Verpartnerung telefonisch möglich. Die Trauung findet im Trauungssaal im Goldenen Dachl statt. Es gibt auch die Möglichkeit einer Außentrauung im Congresspark Igls oder in der Villa Blanka.
Wenn Sie sich in Innsbruck trauen lassen oder eine Eingetragene Partnerschaft begründen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe an.
Wie komme ich zu einer Eingetragenen Partnerschaft?
Die Verpartnerung findet am Standesamt Innsbruck (Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe) im Trauungssaal im Goldenen Dachl statt. Eine Terminreservierung ist telefonisch möglich. Es gibt auch die Möglichkeit einer Eintragung im Congresspark Igls oder in der Villa Blanka.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Auskünfte über die Ansprüche von Bezügen (Pensionen, Unterhalt, etc.) geben können. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht oder Ihre Pensionskasse.
Wenn Sie sich in Innsbruck trauen lassen oder eine Eingetragene Partnerschaft begründen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe an.
Trauung im Congresspark Igls oder in der Villa Blanka
Sie möchten im großem Rahmen feiern, der Trauungssaal im Goldenen Dachl reicht dafür aber nicht aus? Für diesen Fall gibt es die Außentrauungen in der Villa Blanka und im Congresspark Igls. Hier können Sie die standesamtliche Trauung und die anschließende Feier kombinieren.
Der Erstkontakt ist für Brautpaare über die beiden Anbieter bereits ein Jahr vor dem Wunschtermin möglich. Pro Trauung fallen zusätzliche standesamtliche Gebühren in gesetzlicher Höhe an.
Sie wollen nach der Hochzeit verreisen?
Wenn Sie bei der Eheschließung/Verpartnerung Ihren Familiennamen ändern und anschließend verreisen, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name bei den Buchungen dem Namen auf Ihrem Reisepass entsprechen muss. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich vorab über Ihre Möglichkeiten im Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe.
Wie bekomme ich eine Heiratsurkunde?
Wenn Sie heiraten, überreicht Ihnen der/die StandesbeamtIn zwei Heiratsurkunden. Auf Wunsch kann Ihnen der/die StandesbeamtIn eine dieser beiden Heiratsurkunden auch als Internationale Heiratsurkunde ausstellen.
Benötigen Sie dennoch eine Heiratsurkunde und wurde Ihre Ehe/Verpartnerung in Österreich geschlossen/begründet, können Sie die Heiratsurkunde in jedem Standesamt beantragen – also auch im Stadtmagistrat Innsbruck. In manchen Fällen muss die Ehe/Verpartnerung aber erst nachgetragen werden. Deshalb bitten wir Sie, sich telefonisch oder per E-Mail an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe zu wenden.
Datenschutzrechtliche Information nach Art 13 DSGVO für die Eheschließung
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung einer standesamtlichen Trauung durch das Amt Standesamt und Personenstandsangelegenheiten verarbeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach §§ 18ff Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013 idgF; § 5 Personenstands-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV 2013), BGBl. II Nr. 324/2013 idgF; §§ 44, 93, 93a-c Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS 946/1811 idgF; §§ 1 bis 10 Ehegesetz (EheG), dRGBl. I S. 807/1938 idgF; § 14 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl. Nr. 267/1957 idgF; Tarif B Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BVwAbgV), BGBl. Nr. 25/1983 idgF; Tarif II B Z. 5 Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren, LGBl. Nr. 104/2001 idgF; Bilaterale und multilaterale Verträge. Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt: Zentrales Personenstandsregister und Vorgängersystem und Zentrales Melderegister. Die personenbezogenen Daten werden an folgende Dritte weitergegeben: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Bundesminister für Finanzen; Arbeitsmarktservice (bei Anspruch aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz); Militärkommanden in Österreich (bei österreichischer Staatsbürgerschaft; bis zum 65. Lebensjahr). Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nur dann statt, wenn es bi- oder multilaterale Übereinkommen betreffend Matrikenaustausch mit diesen Staaten gibt und es diesbezüglich keinen Hinderungsgrund (laufendes Asylverfahren) gibt. Die personenbezogenen Daten werden Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Abs. 4 Personenstandsgesetz 2013 120 Jahre nach eingetragenem Sterbedatum im Zentralen Personenstandsregister gelöscht. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Trauung kann nicht durchgeführt werden.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihrer Betroffenenrechte gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).