Der Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Scheckkartenformat. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Bei Reisen in die EU und den Schengen-Raum gilt der Personalausweis als Reisedokument. Er ist etwas günstiger als ein Reisepass.
Bei jedem Grenzübertritt ist ein Reisedokument mitzuführen, und zwar auch bei Reisen in die EU oder in Schengen-Staaten. Dies gilt auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raumes benötigen Sie einen Reisepass.
Der Personalausweis muss auf den aktuellen Namen lauten. Wenn Sie bei der Hochzeit Ihren Namen ändern, müssen Sie Ihren Personalausweis neu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Tickets (Zug, Flug) den Namen angeben, der auch in Ihrem Reisedokument steht.
Wie bekomme ich einen Personalausweis?
- Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises stellen Sie persönlich im Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - Reisepass und Personalausweis, ID Austria.
- Wollen Sie in Innsbruck einen Personalausweis beantragen, können sie vorab online einen Termin vereinbaren. In Ausnahmefällen können Sie den Termin auch telefonisch beim Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - Reisepass und Personalausweis, ID Austria buchen.
- Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
- Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
- Wenn Sie bereits einen Personalausweis besitzen und sich einen neuen ausstellen lassen, muss das Passamt den alten Personalausweis entwerten.
Welche Unterlagen brauche ich?
- alter Personalausweis, Reisepass
- nach Möglichkeit Geburtsurkunde
- Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), das nicht älter als sechs Monate ist und den Passbildkriterien entspricht
Eventuell benötigen Sie zudem folgende Unterlagen:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin:
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Verleihungsurkunde
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden. Buchen Sie einen Termin online, erhalten Sie noch mehr Infos zu den erforderlichen Unterlagen.
Mein Reisedokument wurde gestohlen/verloren, was ist zu tun?
Wurde der Personalausweis gestohlen, brauchen Sie eine Diebstahlsanzeige. Die Diebstahlsanzeige bekommen Sie bei der Polizei.
Sie sind im Ausland und Ihr Reisedokument wurde gestohlen? Gehen Sie zur örtlichen Polizei und stellen Sie eine Diebstahlsanzeige. Mit der Anzeige kann eine Botschaft oder ein Konsulat einen Notpass für Ihre Rückreise ausstellen.
Bei Verlust des Personalausweises reicht es, wenn Sie der Passbehörde bei der Beantragung des neuen Personalausweises den Verlust mitteilen.
Wie viel kostet ein Personalausweis?
Die Gebühren betragen 61,50 Euro.