Für die verschiedensten Behördengänge und Anträge wird immer wieder eine Meldebestätigung verlangt. In Innsbruck können Sie diese persönlich, schriftlich oder online mit ID Austria beantragen.
Es gibt zwei Varianten einer Meldebestätigung:
- einfache Meldebestätigung mit Infos, seit wann und wo sie derzeit gemeldet sind
- historische Meldebestätigung mit Infos von allen früheren An- und Abmeldungen
Wie bekomme ich eine Meldebestätigung für mich?
Eine einfache Meldebestätigung für Meldungen können Sie online anfordern. Sie benötigen dafür.
- die ID Austria
- eine online Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online Banking)
Wenn Sie keine Bürgerkarte besitzen, können Sie die Meldebestätigung formlos schriftlich oder persönlich beim Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - An-, Abmeldungen, Meldebestätigungen beantragen. Sie müssen dabei ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen.
Sie können nur für sich selbst oder für ihre minderjährigen Kinder eine Meldebestätigung anfordern.
Welche Unterlagen brauche ich, um eine Meldebestätigung für mich zu bekommen?
- amtlicher Lichtbildausweis im Original (von Ihnen und gegebenenfalls von Ihrem Kind)
- Online: ID Austria
Was kostet eine Meldebestätigung?
Für den Antrag
Mündlich: gebührenfrei
Schriftlich: 14,30 Euro
Elektronischer Antrag mit ID Austria: gebührenfrei
Für die Ausstellung einer Meldebestätigung
- Bundesgebühr: 14,30 Euro
Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der/dem AntragstellerIn verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird. - Bundesverwaltungsabgabe:
- Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
- Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): 3 Euro
Zusätzlich
- Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
- Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen bis maximal 21,80 Euro
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. ID Austria): 2,30 Euro pro Bogen
Wie bekomme ich eine Meldebestätigung für mein Kind?
Minderjährige Kinder können keine Meldebestätigung für sich selbst anfordern und damit auch nicht online. Um eine Meldebestätigung für Ihr minderjähriges Kind zu bekommen, müssen Sie den Antrag persönlich oder schriftlich an die Meldebehörde stellen. Dafür brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis des Kindes und des/der gesetzlichen VertreterIn im Original.
Wer sind meine Ansprechpersonen?
Bei Fragen wenden Sie sich an das Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - An-, Abmeldungen, Meldebestätigungen.
Datenschutzrechtliche Information nach Art 13 DSGVO für die Meldebestätigung
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Ausstellung einer Meldebestätigung durch das Amt Standesamt und Personenstandsangelegenheiten verarbeiten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach § 19 Abs. 1 Meldegesetz (MeldeG) 1991. Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt: Zentrales Melderegister und Lokales Melderegister. Die personenbezogenen Daten werden nicht Dritte weitergegeben und Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt. Die personenbezogenen Daten werden Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 14 Abs. 4 und § 16 a Abs. 10 MeldeG 1991 werden Ihre Meldedaten 30 Jahre nach der Abmeldung aus den Melderegistern gelöscht. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei NichtBereitstellung erhalten Sie keine Meldebestätigung. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen Rechte gemäß Art. 15 – 21 DSGVO. Gemäß § 16 Abs. 8 MeldeG 1991 besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 DSGVO.
Diese Rechte können Sie schriftlich über datenschutz@innsbruck.gv.at mit Identitätsnachweis ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihrer Betroffenenrechte gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).
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