Da städtischen Wohnungen sehr begehrt sind, gibt es eine Reihung, die über die Vergabe der Wohnungen entscheidet. Mehr zu Voraussetzungen, Einkommensgrenzen, Wohnbedarf, Antrag, erforderlichen Unterlagen, Größe der angebotenen Wohnung und Zuständige für den Bau der Wohnungen finden Sie auf dieser Seite.
Wer kann sich für den Kauf einer geförderten Wohnung der Stadt Innsbruck bewerben?
- Staatsbürgerschaft:
- Sie sind österreichische/r StaatsbürgerIn oder
- aus dem EU- oder EWR-Raum (§ 17 Abs. 6, TWFG 1991 i.d.g.F. ) mit einer Anmeldebescheinigung oder
- Hauptwohnsitz: Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung
- mit Hauptwohnsitz in den letzten fünf Jahren ununterbrochen in Innsbruck wohnhaft oder
- früher insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in Innsbruck wohnhaft oder
- ununterbrochen seit sechs Jahren im Gemeindegebiet von Innsbruck berufstätig.
- Waren Sie längere Zeit im Landeskrankenhaus Hall, Natters oder Hochzirl oder in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens, dann wird Ihnen diese Zeit unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet.
- Alter: Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt, ausgenommen:
- Sie sind ein minderjähriges Elternteil, dann können Sie vor dem 18. Lebensjahr vorgemerkt werden oder ein minderjähriges Ehepaar.
- Einkommen: Ihr Einkommen darf nicht zu hoch sein (Einkommenstabelle)
- Wohnbedarf: Es muss ein Wohnbedarf vorliegen.
Wichtig! Sie werden nur für ein Jahr vorgemerkt und müssen Änderungen innerhalb von vier Wochen bekannt geben.
Sie müssen den Antrag jedes Jahr verlängern, auch wenn es keine Änderungen gegeben hat. Darauf weist das Referat Wohnungsvergabe bei der Antragstellung ausdrücklich hin. Verlängern Sie den Antrag nicht zeitgerecht oder geben Sie Änderungen nicht bekannt, wird der Antrag geschlossen und Sie können sich erst nach einem Jahr wieder vormerken lassen.
Wie hoch darf mein Einkommen maximal sein?
Anzahl Personen | Obergrenze netto im Jahreszwölftel |
1 | 3.600 Euro |
2 | 6.000 Euro |
3 | 6.450 Euro |
für jede weitere Person | + 450 Euro |
Wann ist ein Wohnbedarf für eine Eigentumswohnung der Stadt Innsbruck gegeben?
Sie haben einen Wohnbedarf, wenn:
- Ihre derzeitige Wohnung eine Mietwohnung ist.
- Ihre derzeitige Eigentumswohnung zu klein ist:
- 1 Personen-Haushalt: weniger als 2 Zimmer
- 2 Personen-Haushalt: weniger als 3 Zimmer
- ab 3-Personen-Haushalt: weniger als 4 Zimmer
- Ihre Wohnung aufgrund einer Behinderung (z.B. RollstuhlfahrerIn), schweren Erkrankung oder altersbedingten Gebrechlichkeit nicht mehr für Sie geeignet ist.
Wie stelle ich einen Antrag auf eine Stadtwohnung?
Den Antrag auf eine Mietkaufwohnung der Stadt Innsbruck können Sie innerhalb der Parteiverkehrszeiten im Referat Wohnungsvergabe stellen.
5 Schritte zum (Miet-)Kauf einer Stadtwohnung
- Sie nehmen alle erforderlichen Unterlagen und den ausgefüllten Fragebogen mit und beantragen persönlich innerhalb der Parteiverkehrszeiten im Referat Wohnungsvergabe eine städtische Eigentumswohnung.
- Bei telefonischen Nachfragen oder per Mail, geben Sie Ihre ID-Nummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an.
- Achtung: Verstreicht ein Jahr ab Ihrer Antragstellung, müssen Sie den Antrag verlängern.
- Sind Sie laut Warteliste an der Reihe und gibt es eine Wohnung für Ihre Anforderungen, erhalten Sie einen Wohnungsvorschlag – Diesen können Sie annehmen oder ablehnen.
- Lehnen Sie ab, erhalten Sie einen weiteren Vorschlag. Lehnen Sie auch diesen ab, werden Sie aus der Vormerkung herausgenommen. Wenn Sie die Voraussetzungen wieder erfüllen, können Sie nach einem Jahr wieder einen neuen Antrag stellen. Lehnen Sie erneut ab, gibt es längere Sperrfristen.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente im Original & Kopie aller beteiligten Personen
- Pass
- Geburtsurkunden – alternativ Asylbescheid
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- gegebenenfalls Bestätigung des Gesundheitsamtes (nur im Original)
Dokumente in Kopie von allen Familienmitgliedern – falls zutreffend
- Einkommensnachweise:
- Jahreslohnzettel des Vorjahres (Finanzamt)
- die letzten 3 Monatslohnzettel (bei Firmenwechsel) (erhältlich bei Ihrem Unternehmen)
- Gehaltsbestätigung-Netto (bei Neu-Eintritt) (erhältlich bei Ihrem Unternehmen)
- bei Selbstständigkeit - Nachweis der Eigenentnahme (Bestätigung der/s SteuerberatersIn)
- Mitversicherungsbestätigung (Ihre Krankenkasse, z.B. ÖGK)
- Pensionsbescheid (Pensionsversicherung)
- Pflegegeldbescheid (lt. Pensionsbescheid)
- Mindestsicherung (Sozialamt)
- Arbeitslosenunterstützung bzw. Notstandshilfe (AMS)
- Wochenhilfe (Ihre Krankenkasse, z.B. ÖGK)
- Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld) (Ihre Krankenkasse, z. B. ÖGK)
- Lehrlingsentschädigungen (Ihr/e ArbeitgeberIn)
- Krankengeld/Rehabilitationsgeld (Ihre Krankenhasse, z.B. ÖGK)
- Unterhalts- bzw. Alimentationszahlungen (gerichtlicher Bescheid oder Kontoauszüge bei schriftlicher Vereinbarung der Eltern)
- Mietzins- bzw. Wohnbeihilfe (Land Tirol)
- Unterlagen über alle sonstigen Einkünfte wie Stipendien (Universität)
- Sold beim Bundesheer
- Unterstützungserklärung der Eltern, etc.
- Lehrvertrag
- Studienbestätigung/Schulbesuchsbestätigung bei Kindern über der 9. Schulstufe
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil oder Nachweis über gerichtlich eingebrachte Scheidung
- bei Schwangerschaft Mutter-Kind-Pass (die Seite mit dem Geburtstermin (Seite 13)) oder ärztl. Schwangerschaftsbestätigung (Ihr/e GynäkologeIn)
- Vaterschaftserklärung, Sorgerechts-Bescheid, Besuchsrechtsregelung
- Mietvertrag
- Einzahlungsbestätigung der Miete vom Vormonat
- bei Wohnungstausch: von der Hausverwaltung ausgestellter Auszug vom Mietenkonto
- Personen im elterlichen Haushalt: Mietvertrag bzw. Grundbuchsauszug der Eltern
- Mietrechtsverzicht bei städt. Wohnungen
- gegebenenfalls gerichtliche Kündigung, Räumungsvergleich
- Versicherungsdatenauszug der ÖGK über die Arbeitstätigkeit in Innsbruck (nur wenn Sie keinen Hauptwohnsitz in Innsbruck haben und sechs Jahre ununterbrochen in Innsbruck berufstätig waren)
- bei Antragstellung durch Dritte: unterschriebene Vollmacht mit Ausweiskopie
- Sterbeurkunde (bei verwitweten Personen)
Wie werden die Wohnungen vergeben?
Die Wohnungen werden nach einem Punktesystem vergeben. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach Reihung auf der Warteliste.
Je länger Sie schon auf eine Wohnung warten, desto mehr Punkte haben Sie bereits gesammelt. Achtung: Vergessen Sie nicht, ein Jahr nach der Antragstellung den Antrag zu verlängern! Ansonsten wird Ihr Antrag geschlossen und sie können sich erst nach einem Jahr wieder auf die Vormerkliste setzen lassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie groß ist die Wohnung, die ich bekomme?
Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Personen + ein Zimmer bis maximal vier Zimmer.
Wer ist für den Bau der Wohnungen oder die Hausverwaltung zuständig?
Die Stadt Innsbruck arbeitet mit folgenden Wohnbauträgern zusammen, die Wohnbauprojekte realisieren und verwalten: