Nationalratswahl 2024

Hier finden Sie alle Informationen zur Nationalratswahl am 29. September 2024.

Wer darf wählen?

Sie sind bei der Nationalratswahl 2024 aktiv wahlberechtigt, wenn Sie:

  1. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  2. am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
  3. nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Antrag auf Aufnahme in Wählerevidenz

ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen bis spätestens 8. August 2024 bei der zuständigen österreichischen Gemeinde beantragen, in die Wählerevidenz eingetragen zu werden. Eine vorgenommene Eintragung gilt für zehn Jahre und muss dann mit einem weiteren Antrag erneuert werden.

Wo und wann kann ich wählen?

Für die Nationalratswahl wurde das gesamte Stadtgebiet in insgesamt 154 Wahlsprengel eingeteilt. Sie können am Wahltag von 7.30 bis 16.00 Uhr wählen.

Hier finden Sie eine Karte mit allen 43 Wahllokalen und den zugehörigen Sprengeln. Suchen Sie nach Ihrer Adresse und lassen Sie sich Ihr Wahllokal anzeigen:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Die Briefwahl mit Wahlkarte ist keine gleichgestellte Alternative zur Urnenwahl, sondern ausdrücklich nur im Verhinderungsfall vorgesehen.

Bei Bettlägerigkeit können Sie einen Antrag auf Besuch durch eine besondere Wahlbehörde stellen. Beantragung möglich bis 27. September 2024 um 12.00 Uhr.

Wie & wo beantrage ich eine Wahlkarte?

Wenn Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, ein Wahllokal zu besuchen, können Sie eine Wahlkarte beantragen und per Briefwahl wählen. Die Wahlkarte beantragen Sie: 

  • online: ID Austria, Passnummer, Lichtbildausweis oder Eingabe ihres persönlichen Antragscodes (diesen bekommen Sie ab 2. September per Post) erforderlich.
    möglich bis 25. September 2024 – 24.00 Uhr
    Versand erfolgt voraussichtlich ab 2. September 2024
  • per Post: Beantragung beim Referat Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung - Wahlen möglich bis 25. September 2024 (bei der Behörde einlangend)
  • persönlich im Wahlkartenbüro (barrierefrei): im Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6102
    Öffnungszeiten: 29. August bis 27. September 2024 an Werktagen
    Montag bis Donnerstag: 8.00-17.00 Uhr und Freitag: 8.00-12.00 Uhr

Bei persönlicher Vorsprache im Wahlkartenbüro ist kein schriftlicher Antrag (Anforderungskarte oder Online-Formular) erforderlich! Der Antrag kann mündlich vorgebracht werden.

Die Mitnahme der Wahlkarte für eine andere Person ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht (Abholung) in Verbindung mit einem unterfertigten Antrag der wählenden Person möglich.
Das passende Formular finden Sie hier.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Bevollmächtigung sowohl ein Identitätsnachweis der antragstellenden als auch der bevollmächtigten überbringenden Person vorzulegen ist.

Vorzugsstimmen

Bei Nationalratswahlen können Sie Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen zu vergeben.