Wer ist die erste Anlaufstelle für veranstaltende Personen?
Planen Sie Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen, kontaktieren Sie als erstes das Referat Wirtschaft und Tourismus - Veranstaltungen und Märkte. Hier erfahren Sie, ob öffentliche Plätze noch frei sind und was Sie allgemein beachten müssen. Ansonsten (z. B. bei Indoor-Veranstaltungen oder auf privaten Grundstücken) verweist Sie das Referat Wirtschaft & Tourismus an weitere Stellen wie das Referat Veranstaltungen und Erhebungsdienst.
Anmeldung der Veranstaltung
Ist meine Veranstaltung anmeldepflichtig?
Eine Veranstaltung ist grundsätzlich anmeldepflichtig, wenn sie öffentlich ist. Dazu gibt es einige Ausnahmen.
Haben Sie Zweifel, ob eine öffentliche Veranstaltung anmeldepflichtig ist, melden Sie sich bitte beim Referat Veranstaltungen und Erhebungsdienst - Veranstaltungen.
Wann ist eine Veranstaltung öffentlich?
Laut § 2 Tiroler Veranstaltungsgesetz ist eine Veranstaltung öffentlich, wenn
- die Besuchenden nicht persönlich eingeladen wurden oder
- Eintrittsgeld verlangt wird oder
- ein wirtschaftlicher Vorteil, z. B. ein Gewinn, erzielt wird.
Eine öffentliche Veranstaltung ist grundsätzlich anmeldepflichtig. Dazu gibt es einige Ausnahmen.
Haben Sie Zweifel, ob eine öffentliche Veranstaltung anmeldepflichtig ist, melden Sie sich bitte beim Referat Veranstaltungen und Erhebungsdienst - Veranstaltungen.
Welche Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich?
Generell erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- Lageplan mit Veranstaltungseinrichtungen (Maßstab 1:500)
- Zustimmung des/r Verfügungsberechtigten (jeweilige/r Grundeigentümer/in etc.) des Veranstaltungsgeländes
Bei Benützung von öffentlichem Grund:
- Zustimmung des Grundeigentümers oder der Grundstückseigentümerin (meist Stadt Innsbruck), zuständig für die Stadt Innsbruck: Referat Wirtschaft und Tourismus
- Bewilligung der Straßenverkehrsbehörde, zuständig: Referat Straßenverkehr und Straßenrecht
- Bei begrünten Flächen und Parks: Referat Stadtgartenverwaltung
Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Besuchenden
- Sicherheitskonzept: lt. §6a Tiroler Veranstaltungsgesetz
- Abfallwirtschaftskonzept:
Welche Fristen gelten für die Anmeldung?
- Veranstaltungen bis 1.000 Besuchenden: Anmeldung spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn
- Veranstaltungen ab 1.000 Besuchenden: Anmeldung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn (lt. Tiroler Veranstaltungsgesetz)
Melden Sie Ihre Veranstaltung so früh wie möglich an, damit es zu keinen Verzögerungen aufgrund unvollständiger Unterlagen kommt.
Weitere Regelungen und Vorschriften
Welche weitere Genehmigungen brauche ich und wer ist zuständig?
Je nach Veranstaltungsart, Größe, Ablauf und Ort müssen weitere Genehmigungen eingeholt oder Sachverständige hinzugezogen werden.
- Referat Straßenverkehr und Straßenrecht: wenn für die Veranstaltung öffentliche Verkehrsflächen zur verkehrsfremden Zwecken verwendet werden sollen (z. B. Straßensperren, Umleitungen etc.)
- Referat Wirtschaft und Tourismus - Veranstaltungen und Märkte: wenn für die Veranstaltung öffentliche Grundflächen der Stadt benötigt werden.
- Referat Stadtgartenverwaltung: wenn die Veranstaltung auf einer Grünfläche oder in einem Park stattfindet.
Welche weitere Kontaktstellen gibt es im Veranstaltungsverfahren?
- Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen: Wenn Produkte angeboten werden, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz unterliegen
- Sachverständige, die dem Verfahren beigezogen werden: u.a. das Referat Geotechnik, Veranstaltungsüberwachung und Feuerbeschauen - Veranstaltungsüberwachung der Stadt Innsbruck, das Amt Berufsfeuerwehr, das Rote Kreuz, etc.
Ab wann spricht man von einer Großveranstaltungen und was muss ich dabei beachten?
- Ab 1.500 Besuchende benötigen Sie ein Sicherheitskonzept gem. § 6a Großveranstaltungen
- Ab 3.000 Besuchende müssen folgende Dienste eingerichtet werden:
- gewerberechtlich befugter Ordnerdienst
- Sanitätsdienst
- Brandsicherheitswachdienst durch Referat Geotechnik, Veranstaltungsüberwachung und Feuerbeschauen - Veranstaltungsüberwachung und Amt Berufsfeuerwehr
Wird meine Veranstaltung überwacht?
Entscheiden Einsatzorganisationen, dass sie Ihre Veranstaltung überwachen, wird Ihnen das mittels Bescheid mitgeteilt und nach eigenen Stundensätzen verrechnet. Einsatzorganisationen können sein:
Was muss ich bei Veranstaltungen auf Straßen beachten?
- Organisieren Sie eine Versammlung, also eine Demonstration, müssen Sie diese spätestens drei Tage vorher bei der Landespolizeidirektion anzeigen (§ 86 StVO).
- Halten Sie sportliche Wettbewerbe (mit Zeitnehmung, etc.) ab, müssen Sie diese ebenso bei der Landespolizeidirektion beantragen (bei über Innsbruck hinaus gehenden Strecken bei der Tiroler Landesregierung).
- Bei Veranstaltungen auf Straßen wie Konzerte, Theater, etc. brauchen Sie eine Bewilligung nach § 82 Straßenverkehrsordnung für die Nutzung der Straße zu "verkehrsfremden Zwecken" und eine Gestattung der Stadt Innsbruck für die Nutzung der Fläche. Das gilt auch für Fitness-Veranstaltungen.
- Sollten Sie daher eine Veranstaltung auf öffentlichen Grundflächen, Plätzen oder Straßen der Stadt Innsbruck planen, nehmen Sie rechtzeitig mit dem Referat Wirtschaft und Tourismus - Veranstaltungen und Märkte Kontakt auf. Das Referat weist Sie gegebenenfalls an weitere Stellen wie das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht oder das Referat Liegenschaftsangelegenheiten - Nutzungsgestattungen Stadtgrund weiter.
Was muss ich beim Einsatz von Pyrotechnik beachten?
Pyrotechnik muss rechtzeitig bei der Landespolizeidirektion angemeldet werden.
Was muss ich während der Veranstaltung beachten?
Als VeranstalterIn haben Sie auch während der Veranstaltung besondere Pflichten. Siehe dazu § 16 Tiroler Veranstaltungsgesetz.
Welche Kosten kommen auf Veranstalterinnen oder Veranstalter zu?
- Verfahrenskosten für den Veranstaltungsbescheid
- Stempelgebühr: 14,30 Euro (lt. Bundesabgabenverordnung)
- Verwaltungsabgabe (lt. Gemeindeabgabenverordnung):
- einmalige Veranstaltungen:
- bis 1.500 Besuchende: 50 Euro
- über 1.500 Besuchende: 200 Euro
- wiederkehrende Veranstaltungen:
- bis 1.500 Besuchende: 100 Euro
- über 1.500 Besuchende: 400 Euro
- einmalige Veranstaltungen:
- ev. weitere Abgaben wie die AKM Abgabe (Abgabe für öffentliche Musikvorführungen)
- Kommissionsgebühr für die Abnahme der Veranstaltung durch die Veranstaltungsbehörde, in diesem Fall das Referat Veranstaltungen und Erhebungsdienst - Veranstaltungen.
- Überwachungskosten
In diesen Kosten sind allfällige weitere Abgaben und Entgelte für zusätzliche Genehmigungen und Aufwendungen nicht enthalten. Beispielsweise können Kosten für eine straßenverkehrsrechtliche Bewilligung (§82 StVO) oder für die Grundüberlassung (siehe Entgeltkatalog) anfallen.
Wie kann ich für meine Veranstaltung werben?
Werbung im öffentlichen Raum
Hinweise auf vorübergehende Veranstaltungen und Wahlwerbe-Plakate im öffentlichen Raum unterliegen keiner Anzeigepflicht, wenn sie frühestens sechs Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung oder dem Wahltag aufgestellt und spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Veranstaltung oder dem Wahltag entfernt werden.
Für Werbung auf der Straße, die über diese Bestimmungen hinausgehen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Veranstaltungskalender
Online können Sie Ihre Veranstaltung in den Innsbrucker Veranstaltungskalender innsbrucktermine.at eintragen lassen. Mehr Infos dazu finden Sie ganz unten auf der Startseite des Veranstaltungskalenders.
Was ist bei Veranstaltungsstätten zu beachten?
Errichtung, Änderung oder Umbau einer Veranstaltungsstätte unterliegen besonderen Voraussetzungen hinsichtlich Brandschutz, Nutzungssicherheit, Barrierefreiheit, Schallschutz und der derzeit geltenden OIB-Richtlinien. Daher sind Veranstaltungen in Gebäuden nur bei Erfüllung bestimmter Auflagen zulässig. Weiters unterzieht die Bau- und Feuerpolizei Veranstaltungsstätten einer entsprechenden Kontrolle bzw. Abnahme in feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Belangen bzw. bautechnisch relevanter bzw. emissionsbeschränkender Maßnahmen. Mehr Infos erhalten Sie beim Referat Hochbau, Brandschutz und Bauphysik.