Ich plane eine Veranstaltung - an wen wende ich mich?
Wenden Sie sich frühzeitig an das Referat Allgemeine Sicherheit - Veranstaltungsberatung.
Auch die Anmeldung kleinerer Veranstaltungen kann durchaus aufwendig sein. Bitte nehmen Sie daher das kostenlose Beratungsangebot möglichst frühzeitig in Anspruch. Die Veranstaltungsberatung hilft Ihnen, Unterlagen für das gesetzlich vorgeschriebene Behördenverfahren bestmöglich vorzubereiten, damit Ihr Event wie geplant stattfinden kann.
Welche Themen umfasst die Veranstaltungsberatung?
Anmeldepflicht
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Dazu gibt es aber einige Ausnahmen.
Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn
- die Besuchenden nicht persönlich eingeladen wurden oder
- Eintrittsgeld verlangt wird oder
- ein wirtschaftlicher Vorteil (z.B. ein Gewinn) erzielt wird.
Haben Sie Zweifel, ob eine öffentliche Veranstaltung anmeldepflichtig ist, melden Sie sich bitte beim Referat Allgemeine Sicherheit - Veranstaltungsberatung.
Gesetzliche Anmeldefristen
- Veranstaltungen bis 1.000 Besuchende: Anmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- Veranstaltungen ab 1.000 Besuchende: Anmeldung bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Melden Sie Ihre Veranstaltung so früh wie möglich an. Die Veranstaltungsberatung unterstützt Sie beim Ausfüllen des für das behördliche Verfahren erforderlichen Anmeldeformulars.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Besuchenden („Großveranstaltungen“ im Sinne des § 6a Tiroler Veranstaltungsgesetz) sind zudem erforderlich:
- Sicherheits- und rettungstechnisches Konzept
- Ordnerdienst
- Abfallwirtschaftskonzept
Wenn Sie eine Großveranstaltung mit mehr als 1.500 zeitgleich anwesenden Personen durchführen wollen, empfehlen wir Ihnen einen deutlich früheren Planungsbeginn als die gesetzlich vorgesehene 6-Wochen-Frist.
Als Beilage zur Veranstaltungsanmeldung ist immer auch ein Plan des Veranstaltungsgeländes mit maßstäblicher Darstellung sämtlicher Aufbauten erforderlich.
Im Referat Allgemeine Sicherheit - Veranstaltungsberatung erhalten Sie im Vorfeld der Veranstaltungsanmeldung Hilfestellungen, um Ihre Veranstaltung bei der Behörde zeitgerecht und mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen anzumelden. Dies trägt dazu bei, dass die Veranstaltung auch tatsächlich wie geplant stattfinden kann.
Besucherzahlen
Hinsichtlich der Besucherzahlen ist zu unterscheiden zwischen:
- maximalem Fassungsvermögen des Veranstaltungsortes: das ist die behördlich festgelegte, maximale Anzahl an Personen, für die ein Veranstaltungsort zugelassen ist.
- Anzahl der am Veranstaltungsort zeitgleich maximal zulässigen Personen: diese Zahl kann durch verschiedene Umstände, wie beispielsweise die Anzahl der aufgelegten Eintrittskarten, die Sperre einer Tribüne in einem Stadion oder von einzelnen Räumen in einer Veranstaltungsstätte, die Berücksichtigung des Platzbedarfes für Aufbauten wie Bühnen, Getränke- und Essensstände, WC-Container, etc., vom eigentlichen maximalen Fassungsvermögen abweichen. Diese Zahl dient als Bemessungsgrundlage für behördliche Vorschreibungen und darf während der Veranstaltung keinesfalls überschritten werden.
- Anzahl der bei der Veranstaltung zeitgleich erwarteten Personen: das ist die nach objektiven Kriterien vom Veranstalter genannte Anzahl von Personen, die maximal und zeitgleich bei der Veranstaltung anwesend sein werden. Dabei zählen alle Menschen, die sich im Veranstaltungsgelände aufhalten (Besuchende, Kunstschaffende, Personal, etc.).
Örtlichkeiten
Soll Ihre Veranstaltung auf Privatgrund stattfinden, benötigen Sie dafür die Zustimmung der/des GrundeigentümerIn oder der/des Verfügungsberechtigten über das Grundstück.
Wenn Ihre Veranstaltung auf einem städtischen Grundstück durchgeführt werden soll, ist dafür die Zustimmung der Stadt Innsbruck erforderlich. Wir vermitteln Sie gerne an die jeweils zuständigen städtischen Dienststellen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Dienststellen Zeit benötigen, um Ihre Veranstaltung zu bewerten, die notwendigen Beschlüsse in politischen Gremien herbeizuführen und die Vereinbarung mit Ihnen über die Überlassung städtischer Grundstücke zur Durchführung der Veranstaltung zu erstellen.
Für alle Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte zuerst das Referat Allgemeine Sicherheit - Veranstaltungsberatung. Für die Überlassung eines städtischen Grundstückes sollte man sich mindestens zwei – besser drei – Monate vor Beginn der Veranstaltung an das Referat Wirtschaft und Tourismus wenden.
An- & Abreise der Besuchenden
Bei Veranstaltungen mit hohem Publikumsinteresse gilt es zu überlegen, ob die Lenkung der Besucherströme vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung sinnvoll bzw. aus Sicherheitsgründen sogar erforderlich ist. Auch die Art des von den Besuchenden für die An- und Abreise voraussichtlich gewählten Verkehrsmittels (Privat-Pkw, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad oder zu Fuß) sowie die zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten sind in diese Überlegungen miteinzubeziehen.
Aufbauten
- Bühne(n), Tribüne(n) und Zelte: bei größeren Bühnen und Tribünen und bei Zelten ab einer Grundfläche von 100 m2 ist die Abnahme durch eine/n StatikerIn vor Beginn der Veranstaltung erforderlich
- Pyrotechnik: die Genehmigung erfolgt durch die Landespolizeidirektion Tirol - Sicherheitsverwaltung
- Laser: Abnahme durch befugte Fachleute für Lasertechnik vor Beginn der Vorführung erforderlich; Vorführung nur durch Laserschutzbeauftragte oder Personen, die vom Laserschutzbeauftragten nachweislich unterwiesen wurden
- Flame-jets: vor Veranstaltungsbeginn Überprüfung durch befugte Fachleute erforderlich
- Rauch-/Nebeleffekte: Prüfung eventueller Probleme mit bestehenden Brandmeldeanlagen
- Kabel und Leitungen: müssen im Sinne der Barrierefreiheit mit Kabelbrücken abgedeckt werden
Für alle Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte zuerst das Referat Allgemeine Sicherheit - Veranstaltungsberatung.
Zuständige Behörde für die Beurteilung bautechnischer und brandschutzrelevanter Gegebenheiten ist das Referat Hochbau, Brandschutz und Bauphysik. Das Amt Berufsfeuerwehr fungiert als die/der Sachverständige/r hinsichtlich des Brandschutzes.
Neben den brandschutztechnischen Gegebenheiten und der Barrierefreiheit wird vom Referat Hochbau, Brandschutz und Bauphysik auch die Fluchtwegsituation genau begutachtet (ausreichende Anzahl und Breiten von Fluchtwegen, Türen nach außen zu öffnen, vom allgemeinen Stromnetz unabhängige Beleuchtung der Fluchtwege, der Notausgänge sowie der gesamten Veranstaltungsfläche).
Sicherheitskonzept
Bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.500 Besuchende gleichzeitig erwartet werden, muss der Veranstaltungsanmeldung ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept beigelegt werden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dazu sind in § 6a Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 („Großveranstaltungen“) festgelegt.
Ein Sicherheitskonzept muss enthalten:
- Ausführungen zu den sicherheitstechnischen Maßnahmen
- Ausführungen zu den rettungstechnischen Maßnahmen
- schriftliche Stellungnahme des Rettungsdienstes
- schriftliche Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr
- genaue Angaben über den Ordnerdienst
- vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung von Notfällen und zur Verminderung ihrer Auswirkungen
Die für die Erstellung von Sicherheitskonzepten, die Durchführung von Ordnerdiensten und Einlasskontrollen, die Durchsetzung von Zutrittsbeschränkungen und gegebenenfalls auch für die Durchführung von Verkehrsregelungen beauftragten Unternehmen müssen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung („Gewerbeschein“) verfügen und sind bei der Wirtschaftskammer unter der Berufsgruppe „Bewachungsgewerbe“ gelistet. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.dienstleister.at. Geeignete Unternehmen können Sie im Branchenbuch der WKO suchen.
Sehr nützlich ist in diesem Zusammenhang auch der Leitfaden für Veranstaltungssicherheit der Wirtschaftskammer Tirol, welchen Sie auch im Zuge der Veranstaltungsberatung erhalten können.
Abstimmung des Sicherheitskonzeptes mit Behörden & Einsatzorganisationen
Die Veranstaltungsberatung unterstützt Sie bei der Kontaktaufnahme mit den in Innsbruck zuständigen Organisationen (Rotes Kreuz, Berufsfeuerwehr Innsbruck).
Zum vom Veranstalter vorzulegenden Sicherheitskonzept muss die Behörde eine Stellungnahme der Landespolizeidirektion Tirol einholen und gegebenenfalls zur Festlegung weiterer brandschutztechnischer Maßnahmen auch noch einmal die Feuerwehr beiziehen.
Beauftragung Dienstleister & Gewerke
Vergessen Sie nicht, die für Ihre Veranstaltung notwendigen Dienstleister (beispielsweise Catering, Getränkelieferanten, Ordnerdienst, etc.) und Gewerke (beispielsweise Bühnenbauer, Licht- und Tontechniker, Elektrotechniker, etc.) rechtzeitig über Ihre geplante Veranstaltung in Kenntnis zu setzen und zu beauftragen.
Ein allenfalls vorgeschriebener Rettungsdienst ist vom Veranstalter selbst zu beauftragen. Dies kann z.B. eine der in Innsbruck ansässigen, gesetzlich anerkannten Rettungsorganisationen wie das Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe, der Arbeiter-Samariter-Bund oder der Malteser Hospitaldienst sein.
Verkehr & Verkehrskonzept
Für die Durchführung von Veranstaltungen können Verkehrsmaßnahmen, wie beispielsweise Halteverbote, Straßensperren oder Verkehrsumleitungen erforderlich sein. Die für die Veranstaltung notwendig erscheinenden Verkehrsmaßnahmen und auch die erforderliche Dauer der Verkehrsmaßnahmen (Zeiten für Auf- und Abbauarbeiten nicht vergessen) sind auf dem für die Veranstaltungsanmeldung vorgesehenen Anmeldeformular detailliert anzuführen. Dieses finden Sie auf der Seite der Veranstaltungsbehörde.
Der Veranstaltungsanmeldung ist außerdem ein Plan des Veranstaltungsgeländes mit einer maßstäblichen Darstellung sämtlicher Aufbauten wie Bühne, Gastro- und Merchandisingstände, WC-Container, Zelte, Installationen, etc., beizulegen.
Zur Beurteilung von umfangreichen, veranstaltungsbedingten Verkehrsmaßnahmen durch verkehrstechnische Sachverständige ist die Vorlage eines Verkehrskonzeptes notwendig.
Für Zu- und Abfahrten zum/vom Veranstaltungsgelände können für die für Auf- und Abbauarbeiten oder die Belieferung der Veranstaltung eingesetzten Fahrzeuge auch Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Verkehrsbeschränkungen, wie z. B. für das Befahren einer Fußgängerzone oder die Ausnahme von bestehenden Zufahrtsbeschränkungen, erforderlich sein.
Werden Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen durchgeführt, ist in den meisten Fällen auch eine straßenverkehrsrechtliche Bewilligung zur Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken erforderlich.
WC, Abfall & Sanitär
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck hat bereits am 8. März 2000 beschlossen, dass von VeranstalterInnen ein Abfallwirtschaftskonzept hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen vorzulegen ist.
Aufgrund eines weiteren Beschlusses des Stadtsenates ist es auch erforderlich, dass bei Veranstaltungen für den Ausschank von Getränken ein Mehrwegbechersystem verwendet wird. Auch auf eine ausreichende Anzahl an WC-Anlagen darf nicht vergessen werden.
Green Events
Die Beratung und die Bewertung einer Veranstaltung wird von Green Events Tirol durchgeführt und vom Land Tirol gefördert. Die Beratung und die Bewertung sind für Veranstalterinnen und Veranstalter kostenlos.
Wenn Ihre Veranstaltung als Green Event zertifiziert werden soll, müssen einige Kriterien hinsichtlich der ökologischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Nachhaltigkeit Ihrer Veranstaltung berücksichtigt werden. Die Veranstaltungsberatung informiert Sie gerne.
Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung)
Wir leiten Sie gerne an die jeweiligen Ansprechpartner bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG oder anderen Institutionen weiter.
Speisen & Getränke – Hygiene
Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken sind lebensmittelrechtliche Vorschriften nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und dem Tiroler Jugendgesetz hinsichtlich der Bestimmungen des Jugendschutzes zu beachten.
Bewerbung (Plakate & Veranstaltungskalender)
Werbung im öffentlichen Raum
Informationen für Werbung im öffentlichen Raum und das Plakatieren auf den städtischen Litfaßsäulen finden Sie hier.
Veranstaltungskalender
Online können Sie Ihre Veranstaltung in den Innsbrucker Veranstaltungskalender innsbrucktermine.at eintragen lassen. Mehr Infos dazu finden Sie ganz unten auf der Startseite des Veranstaltungskalenders.
AKM, Verwaltungsabgaben & weitere Kosten
- AKM-Abgabe/austro mechana
Für die öffentliche Aufführung ihrer Musikstücke steht KomponistInnen und AutorInnen sowie sonstigen Rechteinhabenden eine faire Bezahlung zu. Darum kümmert sich die AKM. Sie vergibt Lizenzen und verteilt die Einnahmen (sogenannte Tantiemen) an die UrheberInnen (Wahrnehmung von Urheberrechten gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz, BGBl 27/2016 i.d.g.F.). Weiterführende Informationen erhalten Sie hier. Die Anmeldung bei der AKM muss spätestens drei volle Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung online unter www.akm.at/musiknutzende/ oder unter https://lizenzen.akm-aume.at erfolgen. Nur bei zeitgerechter Anmeldung können allfällige Ermäßigungen geprüft werden. - Verfahrenskosten für den Veranstaltungsbescheid
- Eingabegebühr: 14,30 Euro für die Veranstaltungsanmeldung
- Verwaltungsabgaben:
- Einmalige Veranstaltungen:
- bis 1.500 Besuchende: 50 Euro
- über 1.500 Besuchende: 200 Euro
- Wiederkehrende Veranstaltungen:
- bis 1.500 Besuchende: 100 Euro
- über 1.500 Besuchende: 400 Euro
- Einmalige Veranstaltungen:
- Kommissionsgebühr für die Abnahme der Veranstaltung durch die Veranstaltungsbehörde
- Kosten für Rettungsdienst und Brandsicherheitswache gemäß den geltenden Tarifordnungen der jeweiligen Einsatzorganisationen
- Kosten für Ordnerdienst
- Kosten für Infrastruktur wie Wasser/Abwasser, Strom, Abfallentsorgung
- Kosten für die vorgeschriebene Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Haftung/Versicherung/Haftpflicht
Für allfällige Verletzungen, Todesfälle oder Schäden am Eigentum anderer, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstanden, haften grundsätzlich die VeranstalterInnen. Es kann also sehr teuer werden, wenn etwas passiert.
Mit Versicherungen lassen sich Risiken verringern. Der Abschluss einer dem Risiko entsprechenden Haftpflichtversicherung wird seitens der Stadt Innsbruck vorgeschrieben und ist der Abschluss einer solchen Versicherung vor Beginn der Veranstaltung durch Vorlage einer Kopie der Polizze oder einer schriftlichen Versicherungsbestätigung nachzuweisen.
Info-Offensive für AnrainerInnen
Es hat sich bewährt, dass AnrainerInnen rechtzeitig vor der Veranstaltung von den VeranstalterInnen über die Art, den Termin und die Dauer der Veranstaltung sowie über die zu erwartenden Auswirkungen der Veranstaltung (Beschallung, Verkehrsbeeinträchtigungen, etc.) informiert werden.
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