Zuständig für:
- Bauanzeigen
- hochbautechnische Begutachtungen
- brandschutztechnische Begutachtungen
- Bauüberwachung (Kontrolle der bewilligten Ausführung, Baustellenabsperrungen)
- Lärm-, Staub- und Erschütterungen durch Baustellen (Hochbauten, baulichen Anlagen im Geltungsbereich Tiroler Bauordnung)
Nicht zuständig für:
- rechtliche Auskünfte zu Baumaßnahmen
- Bewilligungen von Baustelleneinrichtungen, Gerüsten, Verkehrsführung
- Allgemeine Lärmbeschwerden zu Straßen- bzw. Leitungsbaustellen
- Auskünfte zu Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen
- Begutachtungen im Sinne des Orts- und Straßenbildes
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8.00-10.00 Uhr und nach Terminvereinbarung