Beratung & Zuständig­keiten

Sie wollen bauen oder renovieren? Finden Sie hier die richtigen Stellen für Ihr Anliegen.

Erste Anlaufstellen

Es gibt zwei erste Anlaufstellen, wenn Sie in Innsbruck ein Gebäude errichten, umbauen oder renovieren wollen: 

Allgemeine Beratung zu Baueingaben

Wenn Sie Ihre Unterlagen soweit fertiggestellt haben, dass Sie sie einreichen können, können Sie bei der Abteilung MA III - Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung - Koordinationsstelle für Bauansuchen und Gastgärten überprüfen lassen, ob noch Unterlagen oder Information bei Ihrer Einreichung fehlen. 

Fragen zu bestimmten Themenbereichen

Haben Sie spezifischere Fragen zu bestimmten Themenbereichen, wenden Sie sich direkt an das zuständige Amt:

Amt für Stadtplanung, Mobilität und Integration

Bau- und Feuerpolizei

  • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (Statik) von Tragwerken
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
  • Energieeinsparung und Wärmeschutz
  • Schallschutz in Wohngebäuden, Wohnheimen, Bürogebäuden, Beherbergungsstätten, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Gebäude für religiöse Zwecke etc.
  • Energieausweis (EAW) oder U-Wert: Die Tabellenübersicht zu Gesamtenergieeffizienz und Erfordernis eines Energieausweises des Landes zeigt, wann ein EAW erforderlich ist und welche energetischen Kennwerte erfüllt sein müssen
  • Einsatz von hocheffizienten alternativen Heizsystemen bei Neubauten
  • Auflagen für Veranstaltungsstätten

Referat Bau-, Wasser- und Anlagenrecht

  • baurechtliche Fragen
  • rechtliche Fragen zur Raumordnung
  • Vollzug des Wasserrechts

Referat Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)

  • Fragen zum AGWR II-Formular für die Neuerrichtung eines Gebäudes.

Referat Gewerbe und Betriebsanlagen

  • Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von gewerblichen Betriebsanlagen und Änderungsgenehmigungen
  • Nachbarschaftsbeschwerden aufgrund einer Betriebsanlage
  • Vorschreibung nachträglicher oder zusätzlicher Auflagen
  • Auftrag zur Vorlage von Sanierungskonzepten nach § 79 Abs. 3 GewO
  • IPPC Genehmigungs- und Änderungsverfahren
  • Genehmigung der Abweichung nach § 82 Abs. 1 GewO
  • Genehmigung eines Reduktionsplanes
  • Auflassung von Betriebsanlagen
  • Feststellungsverfahren-Genehmigungspflicht
  • Zwangsmaßnahmen & Mitvollzug bundesrechtlicher Vorschriften
  • Überwachung & wiederkehrende Prüfung von Betrieben
  • Erstellung von Sachverständigengutachten
  • Durchführung von Umweltinspektionen
  • Berichtspflichten

Amt für Tiefbau

Amt für Gemeindeabgaben

Grundverkehr

  • Anzeigen nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz bzw. Anträge nach dem Tiroler Höfegesetz
  • Flächenwidmungsbestätigungen für das Grundbuch für bebaute Baugrundstücke (ohne Wohnungseigentumsbegründung) im Sinne des § 32 Abs. 1 lit. c Z 1 TGVG für Rechtsgeschäfte, die vor dem 1. September 2022 abgeschlossen wurden.

Liegenschaftsangelegenheiten