Wer ist die erste Anlaufstelle für veranstaltende Personen?
Wenn Sie eine Veranstaltung in Innsbruck planen, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Veranstaltungsberatung. Dort erhalten Sie kompetente Auskünfte zu den richtigen AnsprechpartnerInnen und alle weiteren erforderlichen Informationen für die Behördenverfahren. Außerdem bekommen Sie weitere Tipps, um Ihre Veranstaltung in Innsbruck professionell abwickeln zu können.
Anmeldung der Veranstaltung
Auch alle Fragen rund um die Anmeldung werden in der kostenlosen Veranstaltungsberatung beantwortet. Kontaktieren Sie diese möglichst frühzeitig, um die gesetzlichen Anmeldefristen von 4-6 Wochen einhalten zu können.
Welche Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich?
Generell erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- Lageplan mit Veranstaltungseinrichtungen (Maßstab 1:500)
- Zustimmung des/r Verfügungsberechtigten (jeweilige/r Grundeigentümer/in etc.) des Veranstaltungsgeländes
Bei Benützung von öffentlichem Grund:
- Zustimmung des Grundeigentümers oder der Grundstückseigentümerin (meist Stadt Innsbruck)
- Bewilligung der Straßenverkehrsbehörde
Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Besuchenden
- Sicherheitskonzept: lt. §6a Tiroler Veranstaltungsgesetz
- Abfallwirtschaftskonzept:
Bei all diesen Themen unterstützt Sie die kostenlose Veranstaltungsberatung.
Welche Fristen gelten für die Anmeldung?
- Veranstaltungen bis 1.000 Besuchenden: Anmeldung spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn
- Veranstaltungen ab 1.000 Besuchenden: Anmeldung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn (lt. Tiroler Veranstaltungsgesetz)
Melden Sie Ihre Veranstaltung so früh wie möglich an und kontaktieren Sie im Vorfeld rechtzeitig die kostenlose Veranstaltungsberatung, damit es zu keinen Verzögerungen aufgrund unvollständiger Unterlagen kommt.