In Innsbruck werden vermehrt Keuchhustenfälle gemeldet. Außerdem wird von einer hohen Dunkelziffer an nicht gemeldeten und nicht diagnostizierten Fällen ausgegangen. Mittlerweile sind bereits auch Neugeborene und Säuglinge betroffen.
Was ist Keuchhusten?
Keuchhusten (Pertussis) ist eine sehr ansteckende, durch Tröpfchen übertragbare Erkrankung mit einem über zumindest fünf Wochen reichenden Ansteckungszeitraum. Mit einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa fünf Tage nach Beginn der Therapie.
Woran erkenne ich Keuchhusten?
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch schwere Hustenattacken (Stakkatohusten, gefolgt von Ziehen beim Einatmen) bis zum Erbrechen. Bei erwachsenen Personen verläuft die Erkrankung allerdings nicht immer typisch. Der Husten kann Wochen bis Monate andauern und ist sehr belastend.
Besonders gefährdet sind Kinder unter sechs Monaten, die auch Atemstillstände erleiden können.
Kann man gegen Keuchhusten impfen?
- Ja! Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich durch Impfung zu schützen.
- Neugeborene müssen zu Beginn des dritten Lebensmonats erstmalig mit dem 6-fach-Impfstoff geimpft werden, da der Nestschutz nur schwach ausgeprägt ist.
- Nicht-immunen schwangeren Frauen wird im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Impfung empfohlen, um Neugeborene durch die Übertragung von Antikörpern über den Mutterkuchen zumindest die ersten Wochen zu schützen.
- Alle Personen rund um Neugeborene und Säuglinge sollen einen aktuellen Impfschutz aufweisen, der nicht älter als fünf Jahre ist.
Wie oft und wann sollte man Kinder impfen?
Die komplette Impfserie mit einem Kombinationsimpfstoff für Säuglinge und Kleinkinder besteht aus drei Injektionen. Bereits nach der ersten Dosis besteht für Säuglinge ein um ca. 40 Prozent niedrigeres Erkrankungsrisiko als für ungeimpfte Säuglinge. Nach der zweiten Impfung steigt der Immunschutz auf 60 bis 70 Prozent. Nach der dritten Impfung ist in über 80 Prozent ein Immunschutz vorhanden. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, dass die Keuchhustenimpfung bereits im dritten Lebensmonat begonnen wird, sodass ein Impfschutz spätestens ab dem sechsten, jedoch sehr wahrscheinlich bereits ab dem fünften Lebensmonat gegeben ist.
Sollten Geschwisterkinder von Neugeborenen geimpft sein?
Ja. Da für die ersten vier bis fünf Monate kein sicherer Immunschutz für den Säugling zu erreichen ist, ist es von besonderer Bedeutung, dass insbesondere Geschwisterkinder oder Familienangehörige ebenfalls vor der Erkrankung geschützt sind. So sollten in einer Familie mit einem Säugling alle Kontaktpersonen unbedingt gegen Keuchhusten geimpft bzw. geboostert (aufgefrischt) sein, damit die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Säugling ansteckt, gemindert wird.
Wie oft und wann sollten Erwachsene impfen?
Erwachsene brauchen generell in der Regel nur eine einmalige Impfung mit einer Keuchhustenkomponente, die dann alle zehn Jahre bis zum 60. Lebensjahr, später dann alle fünf Jahre gemäß österreichischen Impfplan aufgefrischt werden soll.
Kann ich trotz Impfung ansteckend sein?
Ja. In Ausbruchssituationen verhindert die Schutzimpfung zwar, dass keine Erkrankung beim Geimpften auftritt, aber leider nicht sicher ein kurzfristiges Trägertum, sodass geimpfte gesunde Personen auch ansteckend sein können. Dies erschwert das Durchbrechen der Infektionsketten.
Daher soll aber auch geimpften, engen Kontaktpersonen eine Vorbeugung mit Antibiotika empfohlen werden, vor allem wenn sie Kontakt mit Neugeborenen, Säuglingen, Schwangeren oder Personen mit chronischen Herz-Lungen-Erkrankungen haben oder selbst einer solchen Gruppen angehören.
Besonders Familienangehörige um eine Keuchhustenerkrankung herum sind ansteckungsgefährdet. Hier dürfen die Kontaktpersonen auch Gemeinschaftseinrichtungen erst wieder nach einer Antibiotikagabe besuchen.
Wer an schweren Hustenattacken bis zum Erbrechen leidet oder länger als zwei Wochen stark hustet, sollte auf Keuchhusten untersucht werden.
Kann ich mich beim Referat Gesundheitswesen nachimpfen lassen?
Nachimpfungen, Impfpass-Kontrollen und Impfberatung bei Kindern im schulpflichtigen Alter sind im Referat Gesundheitswesen möglich,
Erwachsene wenden sich bitte an ihre niedergelassenen ÄrztInnen.
Wie sollte ich mich bei Kontakt mit Erkrankten verhalten?
Für enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz in der Familie, der Wohngemeinschaft oder in Gemeinschaftseinrichtungen besteht die Empfehlung einer Chemoprophylaxe (Vorbeugung mit Antibiotika). Geimpfte Kontaktpersonen sind vor der Erkrankung weitgehend geschützt, können aber vorübergehend mit den Erregern (Bordetellen) besiedelt sein und damit eine Infektionsquelle darstellen. Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen vorsichtshalber eine Chemoprophylaxe (Antibiotika) erhalten, insbesonders wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen, wie z.B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge oder Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden (Grunderkrankungen im Bereich Herz/Lunge), befinden.
Für weitere Auskünfte steht das Referat Gesundheitswesen gerne zur Verfügung.