Eine Änderung der Geschlechtszugehörigkeit bedeutet die Änderung des Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister. Durch Änderung des Personenstands werden Sie offiziell im gelebten Geschlecht anerkannt und können passende Dokumente erhalten.
Wie kann ich mein Geschlecht ändern?
Bei welchen Gründen kann ich mein Geschlecht ändern?
Voraussetzung zur Bewilligung ist eine Stellungnahme eines/r FachärztIn für Psychiatrie oder eines/r PsychotherapeutIn oder eines/r klinischen PsychologIn, das Folgendes enthält:
- Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht,
- dass dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist
- Die Mitteilung, dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt
Welche Unterlagen benötige ich?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- ärztliche Stellungnahme
- eventuell Geburtsurkunde
Nach der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
Erst nach der Änderung des Geschlechts kann ein neuer, geschlechtsspezifischer Vorname durch eine Namensänderung von Erwachsenen bzw. von Minderjährigen angenommen werden.
In weiterer Folge wird eine neue Geburtsurkunde ausgestellt. Mit dieser Geburtsurkunde kann die Neuausstellung aller relevanten Dokumente beantragt werden, wie z.B.
- Meldebestätigung
- Namensänderung im Staatsbürgerschaftsnachweis
- Neuausstellung eines Reisepasses
- Führerschein - Duplikat
Wer sind meine Ansprechpersonen?
Bei Fragen zur Änderung Ihres Geschlechts wenden sie sich bitte an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt.
Bei Fragen zur darauffolgenden Namensänderung wenden Sie sich bitte an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Namensänderung.