Behinderten­beirat

Der Behindertenbeirat ist ein weisungsfreies Gremium, das berät und selbständig Initiativen im Sinne der Menschen mit Behinderungen umsetzt.

Was ist der Behinderten­beirat – BBR?

Der Behindertenbeirat (BBR) besteht aus VertreterInnen von 16 Institutionen, die sich mit den Belangen von behinderten Menschen beschäftigen und ihren Sitz in Innsbruck haben. Vorsitzender ist Werner Pfeifer.

Was versteht der Behinderten­beirat unter „behindert“?

Eine Behinderung ist keine individuelle Eigenschaft, sondern es handelt sich vielmehr um ein „behindert werden“. Dies umfasst alle persönlichen, sozialen, kommunikativen, strukturellen und baulichen Barrieren in sämtlichen Lebensbereichen. Menschen „sind“ also nicht behindert, sondern sie „werden“ an der selbständigen Teilhabe behindert. Es geht also nicht bloß um RollstuhlfahrerInnen, sondern auch um blinde, gehörlose, chronisch kranke, sehbehinderte, hörbehinderte, usw. Personen.

Was ist die Zielsetzung des Behinderten­beirats?

Aufbauend auf Art. 7 B-VG sieht der BBR seine Aufgabe in der Schaffung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte und selbständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die behindert werden. Es geht um den Abbau von Diskriminierungen in der Stadt in allen Bereichen des täglichen Lebens: Arbeit, Bildung, Kultur, Bauen und Wohnen, Freizeit, Verkehr, Gesundheit, Kommunikation, usw.

Was macht der Behinderten­beirat?

Er ist ein weisungsfreies Gremium, das den Gemeinderat, Stadtsenat und Bürgermeister berät und selbständig Initiativen im Sinne der Menschen mit Behinderungen umsetzt. Er wirkt mit an der strategischen Planung von Maßnahmen in der Stadtverwaltung, beobachtet die Umsetzung und evaluiert die Ergebnisse. Er macht konkrete Vorschläge von Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit.

Für wen ist der Behinderten­beirat da?

Er orientiert sich an den Bedürfnissen Betroffener. Seine Geschäftsstelle ist eine Service-Einrichtung für alle Betroffenen und deren Angehörige. Er ist ein Netzwerkpartner in einem System der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der verschiedenen Interessensgruppen.

Wie funktioniert der Behinderten­beirat?

Die Funktionen des BBR und seine Arbeitsweise sind im Rahmen der Geschäftsordnung festgelegt. Diese soll ein möglichst effizientes Arbeiten ermöglichen.
Die Mitgliedsinstitutionen entsenden VertreterInnen in den Beirat, die mehrmals jährlich tagen. In Arbeitsgruppen werden spezielle Themengebiete behandelt.

Was hat der Behindertenbeirat schon erreicht?

Die Abschrägungen bei allen Kreuzungen, das taktile Blindenleitsystem inkl. weißen Streifen sowie viele Rampen sind im Stadtbild präsent. Die städtischen Gebäude werden sukzessive barrierefrei erschlossen. TaxilenkerInnen werden in ihrer Ausbildung auf den Kundenkontakt mit Menschen mit Behinderungen geschult. Einschulende Kinder, die eine FM-Anlage zum Hören benötigen, bekommen diese von der Stadt kostenlos. Es gibt einen Blindenwanderweg, die Gebärdensprachdolmetschkosten für alle Amtsgeschäfte im Magistrat werden bezahlt. Und vieles Weiteres mehr.

Beratende Mitglieder sind die ressortzuständige Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr sowie die drei städtischen Behindertenbeauftragten für die Bereiche bauliche, rechtliche Themen und die Geschäftsstelle BBR Innsbruck.

Behindertenbeauftragte

In der Stadt Innsbruck gibt es auch einen juristischen und einen technischen Behindertenbeauftragten.