Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte den Stadtsenat. Dieser besteht aus dem Bürgermeister, den beiden ersten und zweiten VizebürgermeisterInnen und höchstens sechs weiteren StadträtInnen. Die Anzahl der StadträtInnen legt der Gemeinderat fest.
Der Gemeinderat hat die Größe des Stadtsenats für die laufende Periode auf sieben Mitglieder festgesetzt. Neben dem Bürgermeister und dem ersten und dem zweiten Bürgermeister-Stellvertreter gehören dem Stadtsenat vier weitere Mitglieder an. Die Sitze werden nach Mandatsstärke im Gemeinderat vergeben, derzeit zwei GRÜNE, zwei JA, ein FPÖ (nicht amtsführend), ein SPÖ und ein TURSKY (nicht amtsführend).
Mitglieder & Fraktionen
Hier finden Sie die Aufbauorganisation bzw. das Organigramm des Stadtmagistrats Innsbruck inklusive aller zuständigen Ressorts:
Welche Aufgaben erfüllt der Stadtsenat?
- Im Stadtsenat erfolgt die Vorberatung aller der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegenden Angelegenheiten, wenn dafür nicht besondere Ausschüsse bestellt sind oder der Gemeinderat die Angelegenheiten nicht unmittelbar in Behandlung nimmt.
- In bestimmten Angelegenheiten kann der Stadtsenat selbstständig Beschlüsse fassen.
- Die Sitzungen des Stadtsenats finden einmal wöchentlich statt.
Für welche Bereiche der Stadtsenat zuständig ist, steht im § 28 Innsbrucker Stadtrecht.
Themen des Stadtsenats
Hier finden Sie die aktuellen Themen und Beschlüsse aus den Sitzungen des Innsbrucker Stadtsenats: