Der Stadtmagistrat besteht aus:
- dem Bürgermeister als Vorstand mit dem Büro des Bürgermeisters
- der Magistratsdirektorin mit dem Büro der Magistratsdirektorin
- der Stadtrechnungshof
- den übrigen Bediensteten der Stadt Innsbruck. Sie sind hierarchisch aufgeteilt in:
- Abteilungen
- Ämter
- Referate
Aufgaben
Der Stadtmagistrat ist Hilfsorgan bzw. Amtsapparat aller Organe und Behörden der Stadt und zudem grundsätzlich in Verwaltungsverfahren Behörde erster Instanz (z. B. Erteilung von Baubewilligungen).