Zuständig für:
- Festsetzung der Höhe der Abgaben
- Anmelden von Abgaben/Steuern (Abfallgebühr, Anliegerabgaben, Freizeitwohnsitzabgabe, Gehwegreinigungsentgelt, Grundsteuer, Hundesteuer, Kommunalsteuer, Leerstandsabgabe, Vergnügungssteuer)
Nicht zuständig für:
- Einhebung von fälligen Abgaben (Referat Gemeindeabgaben - Einziehung)
- Rechtliche Durchsetzung bei Zahlungsverzug, Mahngebühren, Pfändung (Referat Gemeindeabgaben - Einziehung)
- Sachkundenachweis (siehe Alles zum Thema Hund)
Kontakt
Allgemein
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr