Zuständig für:
- Festsetzung der Höhe der Abgaben
- Anmelden von Steuern (Hundesteuer, Kommunalsteuer, Abfallgebühr, Grundsteuer, Gehwehreinigungsentgelt, Anliegerabgaben, Freizeitwohnsitzabgabe, Vergnügungssteuer)
Nicht zuständig für:
- Einhebung der Steuern
- Zahlungsverzug, Mahnspesen
- Sachkundenachweis (Hund)
Kontakt
Allgemein
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr