Welchen inhaltlichen Fokus hat gedenk_potenziale?
Den inhaltlichen Fokus und Allgemeines zum Fördertopf finden Sie hier:
Wer ist zur Einreichung berechtigt?
Einreichen können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol, Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.
Welche Kriterien gibt es?
- Inhaltlicher Bezug des Projektes zu Innsbruck und/oder seiner Umgebung muss im Antrag dargelegt werden.
- Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen.
- Nachhaltigkeit der Projekte (denkbar ist beispielsweise, dass mit einem Projekt etwas dauerhaft im Stadtbild sichtbar Bleibendes geschaffen wird).
- Einreichungen, die auf eine temporäre Installation oder ein permanentes Denkmal im öffentlichen Raum abzielen, müssen neben dem Wunschstandort auch ein bis zwei Alternativstandorte in der Projektbeschreibung explizit ausweisen. Es sei denn, dem Antrag liegt eine Genehmigung für den Wunschstandort bei.
Was wird nicht gefördert?
- Konventionelle und/oder kommerzielle Veranstaltungen (z. B. lose Reihen von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
- Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
- Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z. B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
- Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z. B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
- Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema
Wie können Projekte eingereicht werden?
Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über die E-Mail Adresse: einreichung@gedenkpotenziale.at.
gedenk_potenziale 2026
Die Ausschreibung für die die gedenk_potenziale 2026 wurde am 5. Mai 2024 publiziert. Vom 5. Mai bis zum 9. September 2024 (16 Uhr) können Projekte eingereicht werden. Über die Vergabe der mit 20.000 Euro dotierten gedenk_potenziale entscheidet die Fachjury im November 2024. Das von der Fachjury ausgewählte Projekt (bzw. ggf. die zwei ausgewählten Projekte) muss bis zum 5. Mai 2026 realisiert werden. Grundsätzlich wählt die Jury in jeder Ausschreibung ein Projekt aus. In besonderen Fällen kann die Jury die Fördersumme auch auf zwei Projekte aufteilen.
Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Einreichungen und das Datenblatt der gedenk_potenziale:
Bitte beachten Sie, dass die eingelangten Mails bzw. Einreichungen erst am 10. September 2024 gelesen werden. Für technische oder inhaltliche Fragen kontaktieren Sie bitte das Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Eine Projekteinreichung im Rahmen der gedenk_potenziale setzt sich zusammen aus:
- Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- Ausführliche Projektbeschreibung (max. 15.000 Zeichen inkl. Leerzeichen, Zeilenabstand 1,5) inklusive einer kurzen Darstellung des inhaltlichen Bezugs zu Innsbruck und/oder seiner Umgebung. Der 5. Mai muss in einer öffentlichkeitswirksamen Form in das Projekt einbezogen werden.
- Beilagen zur Projektbeschreibung (z. B.: Visualisierungen, Skizzen) sind erwünscht (Umfang max. 10 Seiten).
- Biografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen sowie – falls vorhanden – zur persönlichen Website.
- Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. mit Angabe der zusätzlichen FördergeberInnen.
- Zeitplan der Projektumsetzung. Realisierung des Projektes bis zum 5. Mai des jeweils übernächsten Jahres (wird im November 2024 ein Projekt von der Jury ausgewählt, so muss der Hauptakt des Projektes am 5. Mai 2026 stattfinden. Der Hauptakt kann die Eröffnung einer Ausstellung, eine Filmpremiere, die Enthüllung einer Skulptur, eine Buchpräsentation, die Premiere eines Theaterstückes, etc. sein.)
- Mit der Arbeit am eingereichten Projekt darf – bis auf die Vorarbeiten für die Recherche im Rahmen der Antragstellung – vor der Förderzusage nicht begonnen worden sein.
- Ausgefülltes Datenblatt. Dieses steht hier bereit. Es muss heruntergeladen, ausgefüllt und zusammen mit den anderen Einreichungsunterlagen eingereicht werden.
- Datenschutzrechtliche Information (WICHTIG: Bitte im E-Mail mit den Einreichungsunterlagen unbedingt bestätigen, dass die datenschutzrechtlichen Informationen von Ihnen gelesen und akzeptiert wurden.)
- Parallele Einreichungen des vorgeschlagenen Projekts sind grundsätzlich zulässig, müssen aber offengelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Attachements Ihrer Einreichung insgesamt nicht größer als 20 MB sein sollten und ausschließlich vollständige Einreichungen berücksichtigt werden.
Datenschutzrechtliche Information
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Ausschreibung gedenk_potenziale vom Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Badgasse 2, 6020 Innsbruck (Tel. +43 512 5360-8348, post.stadtarchiv@innsbruck.gv.at) gemäß der Innsbrucker Subventionsordnung verarbeiten. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung notwendig und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt elektronisch. Die Richtigkeit der angegebenen Daten wird in elektronischen Registern (zum Beispiel: Melderegister) überprüft (§ 17 Abs. 2 EGovernmentGesetz).
Die personenbezogenen Daten werden an die Jurymitglieder weitergegeben. Bei Bedarf erfolgt die Weitergabe der personenbezogenen Daten an juristische Vertretungen. Im Falle der Zuerkennung der Ausschreibung werden die personenbezogenen Daten auf der Website der Landeshauptstadt Innsbruck sowie im amtlichen Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck „Innsbruck informiert“ und www.gedenkpotenziale.at veröffentlicht. Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten erfolgt für 7 Jahre. Die personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen werden für im öffentliche Interesse liegende Archivzwecke und für statistische Zwecke gespeichert.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@innsbruck.gv.at zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).
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