Kontaktrecht & Besuche

Wer hat ein Recht auf Kontakt mit Ihren Kindern? Gibt es gesetzliche Richtlinien dazu und was passiert, wenn es damit Probleme gibt?

Erfahren Sie hier, wer ein Recht auf Besuchskontakte hat, welche Bestimmungen es für das Recht auf Besuche gibt, wie der Kontakt zu Kindern geregelt wird und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn es Probleme mit der Kontaktregelung gibt.

Wer hat ein Recht auf Besuchskontakte?

  • jener Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt
  • die Großeltern
  • eine Person, zu der das Kind eine derart tiefe emotionale Beziehung hat und die das Kinaufgebaut hat, dass Kontakte für das Kindeswohl zuträglich sind

Davon unabhängig sind die Festlegung der Obsorge und die Verpflichtung Kindesunterhalt zu bezahlen.

Gibt es Bestimmungen für das Recht auf Besuche?

Für das Ausmaß des Kontaktrechtes gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Sie wird im Einzelfall beurteilt. iEnbezogen werden die Beziehung des Kindes zum jeweiligen Elternteil, das Alter des Kindes und die räumlichen Entfernung der Wohnungen beider Elternteile.

Jedes Kind hat ein Recht auf Kontakt zu dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil.

Rechtsgrundlage für das österreichische Kontaktrecht sind die §§ 186-188 ABGB.

Wie wird der Kontakt geregelt?

Das Kontaktrecht sollte von den Eltern gemeinsam und im Einvernehmen geregelt werden. Einigen sich die Eltern nicht, entscheidet das Gericht auf Antrag eines Elternteiles oder des Kindes. Vor dem vollendeten 14. Lebensjahr muss der Antrag auf Kontaktregelung durch ein Elternteil für das Kind beim zuständigen Pflegschaftsgericht/Bezirksgericht gestellt werden. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann der/die Jugendliche als mündigeR MinderjährigeR selbst einen Antrag auf Kontaktregelung vor Gericht stellen.

Das Kontaktrecht kann durch das zuständige Pflegschaftsgericht auch gegen den Willen des nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteils angeordnet und durchgesetzt werden. Außerdem können die persönlichen Kontakte eingeschränkt und untersagt werden, wenn diese nicht dem Kindeswohl entsprechen.

Was können Sie tun, wenn es Probleme mit der Kontaktregelung gibt?

Zuerst sollten Sie versuchen, eine einvernehmliche Kontaktregelung zu erarbeiten oder Probleme bei den Besuchen aus dem Weg zu schaffen. Wenn es diesbezüglich Schwierigkeiten gibt, kann Sie die Kinder- und Jugendhilfe an entsprechende Beratungsstellen weitervermitteln.  

Ist die Situation betreffend die Kontakte jedoch bereits derart verfahren, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen den Elternteilen auch mittels professioneller Beratung unrealistisch ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Pflegschaftsgericht/Bezirksgericht.

Bei allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe steht das Kind im Zentrum. Nicht das Begehren eines oder beider Elternteile.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Kontaktrecht und Unterhaltspflicht?

Nein. Das Kontaktrecht und die Unterhaltsverpflichtung des nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Elternteils sind unabhängig voneinander. Wenn das Kontaktrecht aus irgendeinem Grund nicht funktioniert, dann können die Unterhaltszahlungen (deshalb) nicht eingestellt werden.

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