Amtswege im Todesfall

Hier erfahren Sie, was in einem Sterbefall zu tun ist. 

Was ist in einem Sterbefall zu tun?

  1. Tod melden (wenn die verstobene Person nicht im Krankenhaus verstorben ist)
  2. Totenbeschau
  3. Bestattungsunternehmen kontaktieren
  4. Hausärztin/-arzt zur Ausstellung des Behandlungsscheines kontaktieren

Bitte beachten Sie:

  • Bei unklarer Todesursache kann eine sanitätspolizeiliche Obduktion erforderlich sein
  • Die Todesursache kann aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht bekanntgegeben werden (ausgenommen von einer schriftlichen Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu Lebzeiten)

Wann und wem muss ich den Tod melden?

Sobald jemand außerhalb des Landeskrankenhaus Innsbruck verstorben ist, melden Sie bitte den Todesfall unverzüglich:

Was ist die Totenbeschau

Nach jedem Sterbefall muss ein/e diensthabende/r Amtsärztin/-arzt eine Totenbeschau durchführen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Totenbeschau darf frühestens drei Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
  • An der verstobenen Person darf keine Veränderung vorgenommen werden (auch kein An- bzw. Umkleiden).

Erst nach erfolgter Totenbeschau kann die verstobene Person vom Bestattungsunternehmen vom Sterbeort überführt werden.

Ich möchte die verstobene Person ins Ausland oder in ein anderes Bundesland überführen. Was ist zu tun?

Auch wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist oder bei einer Überführung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland wenden Sie sich bitte an ihr Bestattungsunternehmen.

Wo bekomme ich eine Sterbeurkunde?

Eine Sterbeurkunde erhalten Sie im Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Sterbefälle.

Weitere Amtswege im Todesfall

Weitere Infos über Amtswege im Todefall erhalten Sie auf oesterreich.gv.at.